Spätestens nach ein paar Jahrzehnten, wenn der letzte Anstrich schon wieder verblasst, der Putz beginnt vom Mauerwerk zu bröckeln oder wenn das Dach keinen Schutz mehr vor den Regenmassen bietet, wird es Zeit, umfassende Reparaturmaßnahmen durchzuführen. Doch ohne ein Gerüst kann man diese Arbeiten nicht ausführen. Besonders bei Bauwerken, die unter Denkmalschutz stehen, muss man einige Punkte beim Aufstellen beachten. Der Gerüstbau in Bremen musste vor Kurzem diese Hürden meistern, denn der Bremer Dom wurde saniert.
Der Denkmalschutz hat zur Aufgabe, Natur- und Kulturdenkmäler zu erhalten. Das Ziel solcher Maßnahmen ist der Erhalt von Gebäuden und Landschaften, die für das kulturelle Selbstverständnis einer Region oder gar der ganzen Nation bedeutsam sind. Es soll den nachkommenden Generationen ermöglicht werden, den kulturellen Werdegang nachzuvollziehen. Es ist deshalb wichtig, dass man die Ursprünglichkeit der Architektur erhält. Schäden an der Fassade sind also unter allen Umständen zu vermeiden.
Ein stabiles Geruest muss aber auch im Mauerwerk eines Bauwerkes verankert werden. Der Zielkonflikt zwischen dem Aspekt der Sicherheit und Schutz des Gebäudes ist Kernaufgabe des Denkmalschutzgesetzes.
Gerüstbau am Denkmal: Gesetzliche Vielfalt
Der Gerüstbauer steht vor dem Problem, dass das Gesetz zum Denkmalschutz in den Aufgabenbereich der Bundesländer fällt. Dies bedeutet, es existieren sechzehn verschiedene Fassungen. Je nach Bundesland muss der Bauunternehmer unterschiedliche gesetzliche Normen einhalten. Alle richten ihr Augenmerk zwar auf den gleichen Zweck, aber im Detail kann es zu großen Abweichungen kommen. Gerüstbau, ohne die Anforderungen des Denkmalschutzes zu kennen, ist nicht empfehlenswert.
Besonders Kirchen stehen oft unter Denkmalschutz, denn sie sind mit der kulturellen Entwicklung des Westens eng verbunden. Es verwundert daher kaum, dass diese Orte als Erbe erhalten werden sollen. Trotz aller Unannehmlichkeiten für den Gerüstbau sind es im Kern sinnvolle Maßnahmen.