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Windkraftanlagen im privaten Wohnbau

Sonntag, 30. Januar 2011 | Autor:

Die Windkraft und die Windkraftanlagen sind in Deutschland schon sehr bekannt. Die Technik ist ausgereift und gerade bei Großanlagen wird die Windenergie zur Stromgewinnung zu einem erheblichen Teil heutzutage bereits eingesetzt. Im Gegensatz dazu die sind so genannte Kleinanlagen für den privaten Bauherren heutzutage meist noch eine Ausnahme.

Am besten arbeitet die Windkraftanlage im Zusammenspiel mit einer Fotovoltaikanlage um gegebenenfalls Zeiten in denen die Windkraftanlage keinen Strom produziert zu überbrücken.
Um nun gute Erträge mittels der Windkraftanlage zu halten, muss ein kleines Windrad, der so genannte Schnellläufer, möglichst hoch und weit entfernt von Gebäuden und Bäumen aufgestellt werden. Die unsichtbaren Verwirblungen sorgen sonst leider dafür, dass das Windrad gebremst wird oder sich sogar um seiner vertikaler Achse drehen könnte. Das hat einen Leistungsabfall zur Folge. weiter…

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Rechtsschutzversicherung…sinnvoll oder nicht ?

Samstag, 29. Januar 2011 | Autor:

Jeder Mensch lebt mit seinen Mitmenschen gerne in Frieden. Da das Leben aber oft Unvorhergesehenes mit sich bringt, kann es passieren, dass man unversehens in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Oder einem selbst ist ein Schaden zugefügt worden und man möchte zu seinem Recht kommen. Für solche Fälle gibt es und empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung.

Jeder Erwachsene, so vernünftig er auch lebt und so friedliebend er sein mag, kann schnell in die Situation geraten, vor Gericht für sein Recht kämpfen zu müssen. Wenn man als Angestellter oder Selbstständiger arbeitet, in eigenem oder fremdem Eigentum wohnt, möglicherweise selber Vermieter ist, Auto fährt, Dienstleistungen in Anspruch nimmt, Einkaufen geht oder Verträge abschließt – in jedem ganz normalen Leben gibt es jeden Tag unzählige Situationen, in denen mit ein bisschen Pech eine Streitigkeit entstehen kann.

Vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung Preisvergleich & Leistungscheck durchführen!

Die Kosten für einen Rechtsstreit durch eine oder zwei Instanzen können schnell in die Zehntausende oder sogar in die Hunderttausende gehen. Deswegen sollte man immer durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sein. Man sollte jedoch vor dem Abschluss einer solchen Rechtsschutzversicherung Preisvergleich und Leistungscheck durchführen, um auch wirklich das Paket zu finden, das zu den eigenen Bedürfnissen passt. Stichwort Paket: Meistens entscheidet man sich für eine Kombination aus mehreren Leistungsarten. Eine gängige Kombination ist zum Beispiel die aus Privat- und Berufs-, Verkehrs-, Eigentums- und Mietrechtsschutzversicherung. In den meisten Fällen sind mit einem solchen Paket die Bedürfnisse eines angestellten Versicherungsnehmers gut abgedeckt, ein Selbstständiger hingegen muss die einzelnen Versicherungsbausteine einzeln abschließen und die Risiken, die sich aus der selbstständigen Tätigkeit ergeben, gesondert abdecken.

Für jede Lebenssituation die richtige Rechtsschutzversicherung

Wenn man auf der Suche nach der passenden Rechtsschutzversicherung Preisvergleich und Leistungscheck durchführt, dann kristallisieren sich meist recht schnell einige zum eigenen Profil passende Versicherungspakete heraus. Ein umfassendes Paket für eine ganze Familie gibt es schon für etwa 20 Euro im Monat. Die günstigere Variante ist mit einer geringen Selbstbeteiligung von 50-250 Euro pro Fall verknüpft. Egal, ob man als Selbstständiger einzelne Versicherungsbausteine oder als Angestellter ein Paket wählt – man sollte sich vor dem Abschluss der Versicherung überlegen, welche Leistungsarten angesichts der eigenen Lebenssituationen abgedeckt sein sollten und daraufhin das Versicherungspaket ggf. mit diesen ergänzen. So sollte jemand, der als Privatperson mit Aktien handelt, einen Schadenersatz-Rechtsschutz haben, um im Fall einer Falschberatung beim Aktienkauf zu seinem Recht zu kommen. Wer in einer Branche arbeitet, in der häufige Arbeitsplatzwechsel üblich sind, der sollte einen Arbeits-Rechtsschutz haben, um etwa bei einem Streit über ein Arbeitszeugnis zu seinem Recht zu kommen.

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Bauwerksabdichtungen im Wohnungbau

Mittwoch, 26. Januar 2011 | Autor:

Die Entwicklung der vistona GmbH geht weiter. Nachdem in der Vergangenheit die Anfragen bezügl. „Weiße Wanne“ in Brandenburg und gestiegen sind, expandiert das Allgäuer Unternehmen im Jahr 2011 nach Berlin.

In Berlin sieht Herr Birkigt (Geschäftsführer der vistona GmbH) ein riesen Potential in der Bauwerksabdichtung. Der hohe Grundwasserspiegel und der Wille der Stadt Berlin immer mehr in die Tiefe zu bauen, macht Wasser zu einem ernstzunehmenden Problem für alle Bau-Projekte. Mit dem Abdichtungssystem „Weiße Wanne“ hat die vistona GmbH mehr als 10 Jahre Erfahrung. Zudem können Sie diese Erfahrungen direkt an den Kunden vor Ort weitergeben. Für die Ingenieure bedeutet dies, sie können das Risiko direkt an vistona GmbH abgeben. Auch wird die vistona GmbH in deren Haftung mit einbezogen.

Der Bauherr selbst verfügt zusätzlich von einer nachhaltigen Versicherung für alle Folgeschäden, Umweltschäden, Sachschäden und Personenschäden über eine Deckungssumme von 7 Mio. Euro für 10 Jahre. Diese besondere Versicherung ist nur deshalb möglich, da die vistona GmbH in allen Prozessen des Bau-Projekts dabei ist.

Während der Planungsphase eines Bauprojekts stimmen die Bauingenieure gemeinsam mit dem Statiker und dem Bauleiter die Lage und die Art der Abdichtung ab. Zusätzlich werden die Betonrezepturen optimiert und verfeinert. Auf der Baustelle kontrollieren Facharbeiter den Betoneinbau und bauen die Sonderbaustoffe zur Fugenabdichtung ein. Die Vistona GmbH bietet so ein einmaliges Abdichtungssystem welches kostengünstig, umweltschonend einen echten Mehrwert für jedes Bau-Projekt verwirklicht.

Vistona ab 2011 auch in Berlin – www.vistona.com – Ihre Vision – Unsere Zukunft

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Ist Wohn-Riester der Weg zum eigenen Heim ?

Freitag, 21. Januar 2011 | Autor:

Eine fundierte Altersvorsorge ist für das spätere Auskommen im Rentenalter wichtig. Allein mit der staatlichen Rente ist die Lebenshaltung aber nicht mehr zu bewältigen. Deshalb ist eine private Vorsorge zur Ergänzung zwingend notwendig. Wer keine zusätzlichen Einkünfte zur gesetzlichen Rente, wie z.B. Mieteinnahmen zu erwarten hat, ist gut beraten sich mit der privaten Altersvorsorge ein zusätzliches Standbein zu schaffen.

Riester-Rente ist Altersvorsorge Nr.1
In Deutschland hat sich die sog. Riester-Rente als private Altersvorsorge Nr.1 etabliert. Die Riester-Rente wurde im Jahre 2001 im Zuge einer Rentenreform eingeführt, und geht auf den damaligen Bundes-Arbeitsminister Walter Riester zurück. Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte privat finanzierte Rente. Die staatliche Förderung wird in Form von Zulagen oder des Sonderausgabenabzuges gewährt.

Die Riester-Sparpläne
Riestern kann man auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Die klassischen Varianten findet man im Banksparplan und in der privaten Rentenversicherung. Diese sind in den Renditeerwartungen eher konservativ, haben aber dafür kein Verlustrisiko. Der Riester-Fondssparplan ist die ertragreichste, aber auch gleichzeitig die risikoreichste Anlagemöglichkeit der Riestervorsorge. Daneben gibt es noch Möglichkeiten, die Riester-Rente in die betriebliche Altersvorsorge einzubinden. Beispiele wären hier die Pensionskasse oder die Direktversicherung. Man sollte sich über die verschiedenen Anlageformen der Riester-Rente zunächst einen Überblick verschaffen. Hilfreich dafür ist ein Riester Rente Vergleich.

Seit 2008 gibt es auch Wohn-Riester
Seit dem Jahr 2008 gibt es eine weitere Möglichkeit der riestergeförderten Altersvorsorge. Bei der sog. Eigenheimrente – auch „Wohn-Riester“ genannt – kann der Sparer bis zu 75% seines bereits in einen Riestersparplan eingezahlten Vermögens für die Finanzierung seines Eigenheims verwenden.

Anspruch auf Riester-Förderung prüfen
Wer den Abschluss einer Riester-Vorsorge plant, sollte zunächst seine Förderfähigkeit überprüfen. Die Riester Zulage erhält nur, wer zum sog. „förderfähigen Personenkreis“ gehört. Das sind im Allgemeinen Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das sind in erster Linie Arbeitnehmer, aber auch pflichversicherte Selbsttändige und Bezieher von Arbeitslosengeld.

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Die Mietbürgschaft als Alternative zur Barkaution

Dienstag, 18. Januar 2011 | Autor:

Die Mietkaution stellt für den Vermieter eine Sicherheit dar, falls der Mieter Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt. Als Pflichten aus dem Mietvertrag gelten alle Forderungen des Vermieters, insbesondere Mieten, Nebenkosten und Reparaturleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses. Bestehen bei Auszug des Mieters Zahlungsrückstände, darf der Vermieter diese von der Kaution einbehalten. Die Mietkaution ist im § 551 BGB geregelt. Sie darf drei Netto-Kaltmieten nicht überschreiten.

Die Kaution wird i.d.R. als Barkaution vereinbart. Dies ist die bequemste und auch die am häufigsten vereinbarte Mietsicherheit. Das Geld muss der Vermieter auf einem verzinsten Konto anlegen, und getrennt von seinem übrigen Vermögen verwalten. Die Barkaution hat jedoch gravierende Nachteile – und das sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter.

Die Mietkaution wird i.d.R. über drei Monats-Kaltmieten vereinbart, und bedeutet für viele Mieter daher eine größere Investition. Geld dass eigentlich dringender für die Umzugskosten, oder eine neue Möblierung benötigt wird. Da der Mieter die Kaution der alten Wohnung erst später zurückerhält, muss er hier erstmal in Vorlage treten, und die Kaution möglicherweise über den Dispokredit finanzieren. Für den Vermieter bedeutet die Kaution in erster Linie einen erheblichen zeitlichen Aufwand. Die Mietkaution muss auf einem so genannten Treuhandkonto, also getrennt vom übrigen Vermögen verwaltet werden.

Eine Alternative zur herkömmlichen Mietkaution bietet die Mietbürgschaft. Anstelle von Bargeld übergibt der Mieter dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde einer Versicherung als Mietsicherheit. Die Mietkautionsbürgschaft wird in Höhe der Barkaution vereinbart. Der vermieter erhält bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme die Zahlung für Schäden, die aus dem Mietverhältnis entstehen.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Der Mieter muss nun keine Barkaution mehr entrichten, und hat die Kaution demnach zur freien Verfügung. Anstelle der Barkaution zahlt der Mieter an die Versicherung eine günstige Jahresprämie. Hat der Mieter bereits eine Barkaution entrichtet, kann er diese über die Bürgschaft wieder zurückholen. Bei Übergabe der Bürgschaftsurkunde wird der Vermieter die Mietkaution Rückzahlung vornehmen.

Auch für den Vermieter bringt die Kautionsbürgschaft Vorteile. Die aufwendige Verwaltung entfällt künftig. Zudem wird die Auswahl des Mieters leichter, da die Mietkaution nun kein Hinderungsgrund für einen Mietvertrag mehr darstellt.

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Hallenbau für Büro- und Verwaltungsgebäude

Dienstag, 11. Januar 2011 | Autor:

Bürogebäude über Jahre zu mieten ist sehr teuer. Neue Gebäude und angepasste Infrastrukturen werden nötig sobald ein Unternehmen expandiert – denn die Räumlichkeiten müssen mit dem Unternehmen mitwachsen. Neu angemietete Räumlichkeiten müssen eventuell saniert und/oder umgebaut werden, um den Ansprüchen des Unternehmens zu genügen.

Was bleibt? Der für Büro- und Verwaltungsgebäude ist auf lange Sicht günstiger, nachhaltiger und nahezu beliebig erweiterbar. Neue Räumlichkeiten können genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst und geplant werden. weiter…

Thema: Bauplanung- und vorbereitung | Kommentare geschlossen