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Der Pufferspeicher kann Kosten sparen

Montag, 29. April 2013 | Autor:

Wer sich eine neue Heizanlage anschafft, der wird die Kosten so gering, wie eben nötig halten wollen. Dass so zusätzliche Ausgaben für einen Pufferspeicher gemacht werden sollen, halten viele erst einmal für überflüssig. Schließlich kann die Anlage auch ohne den Pufferspeicher auskommen und funktionieren. Dennoch sollte niemand die Entscheidung über das Knie brechen. Die Bedeutung dieses Bauteiles kann sehr weitreichend sein, und können so Folgekosten vermieden werden, die sonst anfallen könnten. Unter diesem Gesichtspunkt sollte jeder doch über den Einsatz eines Pufferspeichers nachdenken.

Welche Aufgabe hat ein Pufferspeicher ?

Die Aufgabe des Pufferspeichers ist schnell erklärt. In diesem wird die Wärme gespeichert, die aktuell zwar produziert worden ist, aber nicht von Nöten ist. Sie kann dann abgegeben, wenn der Bedarf da ist. Weiterhin kann mit dem Pufferspeicher auch erreicht werden, dass die Heizzirkulation für die einzelnen Räume gebessert werden kann. Statt immer den vollen Zyklus zu nutzen kann gezielt dort die Wärme abgegeben werden, wo es nötig ist. Zur Folge hat dieses so, dass der Heizkomfort optimiert wird. Die Raumtemperaturschwankungen lassen sich so besser regeln. Die Heizanlage wird so effektiver genutzt werden können. Die Folgen sind ganz klar zu erkennen. Da die Anlage nur so reduziert genutzt wird, wie erforderlich, wird es nicht so schnell zu Verschleiß kommen. Die gesamte Anlage wird so eine deutlich längere Lebensdauer haben, was sicherlich auch ein finanzieller Vorteil sein wird. Weiterhin lassen sich die Kosten für den Heizverbrauch minimieren. Bei den aktuell stetig steigenden Kosten für Brennstoffe sollte auch aus diesem Aspekt gesehen, die Anschaffung eines Pufferspeichers gemacht werden.

Mit Solarenergie weitere Kosten sparen

Wenn die Pufferspeicher zusätzlich noch auf Solarenergie gemünzt sind, kann so die aufgenommene Energie gespeichert werden. So lassen sich die Zeiten überbrücken, in denen die Sonnenstunden gering sind, wo sonst auf anderweitige Energiegewinnung gesetzt werden müsste.

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Die Infrarotheizung kann eine Alternative sein

Montag, 29. April 2013 | Autor:

Auch, wenn die Heizung zu einem wichtigen Teil der Wohnung gehört, so wird sie oftmals vernachlässigt. Grund dafür ist sicherlich, dass sie viele eben nur als einen notwendigen Aspekt ansehen. Doch sollte jeder sich Gedanken zu seiner Heizanlage machen. Nicht nur unter dem Gesichtspunkt, dass die herkömmlichen Heizungsarten oftmals deutlich teurer sind, als es sein muss. Hohe Kosten für Gas oder Öl lassen sich einsparen, wenn die Heizform überdacht und dann geändert wird.

Das Prinzip der Sonne nutzen

Eine Möglichkeit ist mit den Infrarotheizungen gegeben. Dabei ist das Prinzip recht einfach und der Natur abgeschaut. Die Sonne ist dabei das Vorbild. In diesem Fall senden die Heizpaneele der Infrarotheizung elektromagnetische Wellen aus. Diese erwärmen aber nicht, wie die bekannten Heizungsarten, nur die Luft des Raumes, sondern nur die Gegenstände und Körper in ihrem Aktionsfeld. Dadurch ist aber auch ein weiterer positiver Nebeneffekt geschaffen, da auch die eigentliche Heiztemperatur ruhig um bis zu 2° geringer ausfallen kann, als bei anderen Heizungsarten der Fall. Und dieses lässt die Kosten dann noch einmal geringer werden und das Wohlbefinden des Nutzers steigt ebenfalls. Zudem hat es auch für das eigene Wohlbefinden einen deutlich besseren Aspekt. Da der Luftfeuchtegehalt steigt, sind viele Menschen, die die Infrarotheizung für sich nutzen, deutlich weniger von Krankheiten betroffen und Allergiker entwickeln keine zusätzliche Gefahrenquelle, da das Raumklima als frischer empfunden wird und es findet keine Staubaufwirbelung mehr statt.

Die Infrarotheizung individuell einsetzen

Da die eigenen Vorstellungen an Heizanlagen sehr unterschiedlich sind, sollte es sich jeder zunutze machen, sich eine Infrarotheizung so zu gestalten, wie es der eigene Wunsch ist. Ob ein Heizkörper einfach an der Wand angeschraubt wird, die Infrarotheizung hinter einem Spiegel im Badezimmer versteckt wird oder ob die Heizkörper mit individuellen Motiven verziert werden. All dieses erhöht den Wohnkomfort auch durch eine Heizung.

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Mängel in der Wohnfläche aufspüren und erkennen

Montag, 15. April 2013 | Autor:

Wohnflächen Mängel exakt berechnen

Die Wohnflächenberechnung wird in Deutschland tagtäglich unzählige Male durchgeführt und bildet dabei oft Bestandteil von späteren Finanzierungen, Darlehen aber auch bei der Feststellung von Mängeln bzgl. der angegebenen Wohnfläche in Mietverträgen. In Deutschland bestehen einheitliche Grundlagen zur Wohnflächenberechnung die seit einigen Jahren verbindlich in der Wohnflächenverordnung geregelt sind. Dennoch kommt es immer wieder zu Diskussionen und Streitigkeiten. Vor allem in den Punkten, wie und in welchem Umfang die Berechnung tatsächlich zu erfolgen hat. So entdeckt der Mietschutzverein in Mietverträgen quer durch die Republik falsche Wohnflächenangaben. Schnell ist der Verdacht vorhanden, dass die Wohnung effektiv kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben. Das ist umso bedeutender, da sich der Mietpreis in vielen Fällen mit der Größe in Verbindung setzen lasse. Denn gerade für die laufende Berechnung der anfallenden Nebenkosten ist die in dem Mietvertrag benannte Quadratmeterzahl ausschlaggebend. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist eine Abweichung von bis zu 10 Prozent jedoch zu tolerieren. Erst wenn diese 10 Prozent übersteigen, muss die Nebenkostenabrechnung angepasst werden (vergl. BHG Urteil). Bei einer dementsprechenden Abweichung können überdies auch die zu viel bezahlte Miete der Vergangenheit zurückgefordert werden. In Deutschland führen Untersuchungen fast immer wieder zu dem gleichen Ergebnis. Bei mehr als 80 Prozent von Wohnungen aber auch bie Gewerbeeinheiten ist die Wohnfläche / Nutzfläche falsch berechnet worden. Die meisten Abweichungen existieren demnach bei Wohnungen im Dachgeschoss oder mit dem Dachgeschoss verbundenen Wohneinheiten (z.B. Maisonette Wohnungen). Kniffelige Punkte sind bei diesen Räumen oft die zahlreichen Schrägen als auch vorhandene Treppen. Daneben führt aber die Anrechnung von Abstellräumen oder Wintergärten in der Wohnflächenberechnung immer wieder zu Streit. Die Fehlerquote wird hier alleine bei 25 – 30 Prozent gesehen. Mieter, die selbst an der im Mietvertrag benannten Größe zweifeln, sollten sich deshalb an einen Fachmann wenden. Dafür entstehen zwar Kosten, in der Regel lohnt es sich jedoch, einen Experten zu beauftragen.

Die Wohnflächenverordnung

Maßgabe für die richtige Wohnflächenberechnung ist die Wohnflächenverordnung (WoFIV). Diese regelt die genauen Punkte. Eine Einsicht ist direkt auf den Seiten des Bundesministeriums möglich (LINK: http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html ). Die Wohnfläche ist grundsätzlich die anzurechnende Grundfläche.

Demnach gehören zur Grundfläche folgende Räume:

Wohnzimmer, Schlafzimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Flur, Diele, Nebenräume (z.B. Vorraum, Speisekammer, Schrankräume, etc.), Küche, Badezimmer und Toilettenräume.

Des Weiteren zählt zu der Wohnflächenberechnung auch: Wintergarten, Schwimmbad sowie Räume, die von allen Seiten geschlossen sind und praktisch zum gehobenen Wohnbedürfnis zählen.

Hierbei dürfen in der Wohnflächenberechnung folgende Flächen allerdings maximal nur bis zur Hälfte angerechnet werden: Terrasse, Dachgarten, Balkon und Loggia. Dazu zählen ebenfalls Räumlichkeiten, die nur eine Höhe von 1 bis zu 2 Metern aufweisen. Diese werden ebenfalls mit der Hälfte berechnet.

Folgende Flächen dürfen bei der Wohnflächenberechnung nicht eingezogen werden: Keller, Abstellraum (der außerhalb der Wohnung liegt), Waschküche, Bodenraum, Heizungsraum und Garagen.

Bei der Wohnflächenberechnung müssen ferner auch folgende Punkte abgezogen werden. Diese sorgen in der Regel für den meisten Diskussionsbedarf zwischen Mieter und Vermieter.

– Schornsteine als auch Mauervorsprünge
– Säulen, Türnischen und Pfeiler, die freistehend sind (mehr als 0,1 m²)
– Verkleidungen, Vormauern, wenn die Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt und die Höhe über 1,50 Meter liegt. Dazu zählen in vielen Fällen auch Raumgebilde für Installationen im Badezimmer.

Hingegen voll angerechnet werden dürfen bei der Wohnflächenberechnung Räume mit einer Höhe von mindestens 200 Zentimetern. Dazu zählen dann auch Fenster als auch offene Wohnnischen, die praktisch bis zum Boden reichen und mindestens 0,13 cm tief sind. Raumteile, die jedoch unter 1 Meter liegen, dürfen in der Wohnflächenberechnung nicht einbezogen werden.

Fazit für Wohnflächenberechnung

Wer den Verdacht hat, die im Mietvertrag benannte Wohnfläche ist falsch, sollte sich an einen Experten für die Wohnflächenberechnung (z.B. bei www.aufmassprofis.de ) wenden. Es wird grundsätzlich davon abgeraten, die Wohnung selbst zu vermessen. Das führt in der Regel zu Fehlern und wird zu dem auch nicht gerichtlich anerkannt. Neben den bereits oben benannten Punkten sind weitere bei der exakten Wohnflächenberechnung zu beachten. Zudem kommt es auch immer wieder zu Änderung der Rechtslage. Daher sollte generell ein Fachmann die Wohnflächenberechnung vornehmen, damit Sie später eventuelle Mängel auch gerichtlich durchsetzen können.

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Umfrage: Lieferbedingungen von Baustoffherstellern

Freitag, 12. April 2013 | Autor:

Vier Studenten bitten um Ihre Mithilfe bei ihrer Umfrage über Lieferbedingungen von Baustoffherstellern

Wir sind Studenten der Hochschule Neu-Ulm und würden uns sehr freuen, wenn Sie an unserer Umfrage über Lieferbedingungen von Baustoffherstellern teilnehmen. Die Umfrage dauert ca. 5 – 10 Minuten. Ihre Daten werden selbstverständlich anonym behandelt.

Unter folgendem Link können Sie an unserer Umfrage teilnehmen:

https://survey.hs-neu-ulm.de/limesurvey/index.php/762989/lang-de

Wir freuen uns auf Ihre Meinung und Anregungen!

umfrage

Thema: Allgemein | Kommentare geschlossen

Tränenbleche sind vielseitig einsetzbar

Freitag, 12. April 2013 | Autor:

Für Bodenabdeckungen im industriellen Bereich werden gerne Tränenbleche verwendet. Bekannt sind diese auch als so genannte Lichtgitter. Dabei handelt es sich um Riffelbleche mit einer gerippten Struktur, die teilweise einer Träne nahe kommen können. Bei der Herstellung wird diese sehr spezielle Riffelung durch Umformwalzen erzeugt. Die Tränenbleche können aus Edelstahl, Aluminium oder Stahl hergestellt sein. Bei einer Fertigung aus Stahl unterliegt die Herstellung der DIN Norm DIN 59220. Die Normung erfolgt dabei in der Regel bei einer Dicke von drei bis zu 10 Millimetern. Die Unterseite ist normalerweise glatt gehalten. Neben der Rutschhemmung können auch Flüssigkeiten optimal ablaufen. Der Vorteil der Tränenbleche liegt auch in der hohen Unverwüstbarkeit. Durch eine starke Beanspruchung sind die Bleche besonders langlebig.

Tränenbleche für den vielseitigen Einsatz

Neben dem Bühnen Belag finden Tränenbleche so vor allem Anwendung in der chemischen und petrochemischen Industrie. Besonders bei Offshore Anwendungen in der Kraftwerksindustrie greift man gerne auf die Lichtgitter zurück. Dabei kann das Tränenblech in Verbindung mit einem weiteren Gitterrost, der oft aufgeschweißt wird, für Arbeits- und Montagebühnen verwendet werden. Doch Tränenbleche müssen nicht immer nur stiefmütterlich sein, sondern können auch als besondere Designobjekte überzeugen. Die Oberflächen dieser Platten sind in der Regel entweder verzinkt oder einfach roh gehalten. Aber auch eine Beschichtung kann dann vorhanden sein, wenn rutschhemmende Eigenschaften vorhanden sein sollen.

Geschlossene Oberflächen

Damit auch spezifische Anforderungen erfüllt werden können, werden die Lichtgitter auch als geschlossene Oberflächen angeboten. In diesen Fällen wird zum Beispiel eine GFK Platte auf laminiert. Das kann je nach Bedarf ein- oder auch zweiseitig erfolgen. Diese Anforderungen müssen oft dann erfüllt werden, wenn Tränenbleche witterungsbeständig oder auch Chemikalienresistenz sein sollen.

Durch innovative Leistung- und Qualitätsentwicklungen können die Produkte heute in nur kurzer Zeit nach Kundenwunsch hergestellt werden. Auf für individuelle Bauvorhaben werden die Tränenbleche schnell zur optimalen Lösung. So erfolgen maßgeschneiderte Lieferungen, ohne dass es zu Verschnitten kommt. Für die spätere Befestigung können auch Senkbohrungen erfolgen. Tränenbleche eignen sich damit für vielfältige Verwendungszwecke. Besonders wenn es um Sicherheit geht, sind sie oft die optimale Lösung. Nicht nur im industriellen Einsatz.

Thema: Bauplanung- und vorbereitung | Kommentare geschlossen

Gewährleistungsansprüche richtig geltend machen

Freitag, 5. April 2013 | Autor:

Die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn korrespondieren mit der Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmers und setzen das Vorliegen eines Baumangel voraus. Gewährleistung bedeutet das Einstehen müssen des Unternehmers für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erfüllung der übernommenen Leistungspflichten.

Beim Vorliegen eines Baumangels ist der Unternehmer verpflicht, aber auch berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen. Dieser Anspruch des Bauherrn auf Nachbesserung kann auch auf Neuherstellung gerichtet sein, wenn die Mängelbeseitigung nicht möglich ist. Bei diesem Mängelbeseitigungsanspruch handelt es sich um einen Erfüllungsanspruch oder „unechten“ Gewährleistungsanspruch des Bauherrn.

Echte Gewährleistungsansprüche sind die Wandelung, die Minderung und der Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung. Diese Ansprüche setzen voraus, dass der Bauherr dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mantels setzt,verbunden mit derAndrohung, nach Fristablauf die Mängelbeseitigung abzulehnen. Mit Fristablauf erlöschen der Anspruch des Bauherrn wie auch das Recht des Unternehmers auf Durchführung der Nachbesserung, und es entsteht der angestrebte Gewährleistungsanspruch.

Beim VOB-Vertrag sind die Gewährleistungsansprüche abweichend geregelt. Wandelung, also Rückgängigmachung des Vertrages, gibt es im Anwendungsbereich der VOB/B nicht. Minderung kann der Bauherr nur dann verlangen, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung als unmöglich oder unzumutbar verweigert. Mängelbeseitigung und Schadenersatz sind demnach die wichtigsten Gewährleistungsansprüche beim VOB-Vertrag, welche stets di Abnahme der Bauleistung voraussetzen. Vor Abnahme steht dem Bauherrn der Erfüllung Anspruch zu, der ggf. auf Neuherstellung gerichtet sein kann.

Daher ein Tipp

Eine generelle Empfehlung für die Geltendmachung eines bestimmten Gewährleistungsanspruches kann nicht ausgesprochen werden. Die Entscheidung hängt vielmehr im Einzelfall von der getroffenen Rechtswahl und dem Interesse des Bauherrn ab Auch kann die Taktik eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, vorrangig Nachbesserung zu verlangen, um ein tatsächlich gegebenes finanzielles Interesse (Minderung, Schadenersatz) dann effektiver zu verfolgen.

Diese Informationen sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen und ersetzen nicht den Weg zum Rechtsanwalt und eine rechtliche Beratung

Thema: Recht | Kommentare geschlossen