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Die Gewährleistungsbürgschaft schützt bei Diskrepanzen zwischen Handwerker und Auftraggeber

Dienstag, 28. Januar 2014 | Autor:

Häufig kommt es beim Thema Gewährleistung zwischen Handwerker und Auftraggeber zu Unstimmigkeiten. Grundsätzlich ist der Handwerker dazu verpflichtet, das Bauwerk oder die Leistung bei der Abnahme frei von Sachmängeln zu übergeben und etwaige Mängel, sofern diese vom Auftraggeber oder Käufer angezeigt werden, zu beheben. Die Dauer, in welcher der Handwerker zur Mängelbeseitigung herangezogen werden kann, hängt von der vereinbarten Vertragsgrundlage gemäß VOB/BGB ab. Diese bietet jedoch keinen Schutz bei einer Insolvenz des Handwerkers, welche dazu führen kann, dass dieser die Mängel an dem Bauwerk nicht mehr beseitigen kann. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, wünschen sich viele Auftraggeber eine Absicherung der Ansprüche auf Mängelbeseitigung, die sogenannte Gewährleistungsbürgschaft.

Gewährleistungsbürgschaften können bei Banken oder Versicherungen abgeschlossen werden

Um eine Gewährleistungsbürgschaft abzuschließen, gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits kann eine Bürgschaft bei einem Bankinstitut hinterlegt werden (Avalkredit). Andererseits kann auch eine Versicherung im Rahmen der Kautionsversicherung für die Verbindlichkeiten des Handwerkes einstehen. Hier gibt es unterschiedliche Anbieter wie die VHV und die R&V oder auch Portale die Vergleiche zu Gewährleistungsbürgschaften anbieten. Dieser Weg ist von Handwerkern meist vorzuziehen, da diese häufig keine oder nur geringe Sicherheiten hinterlegen müssen. Im Gegensatz dazu betrachten Banken den Bürgschaftsrahmen meist wie ein Darlehen, wodurch für den Handwerker hohe finanzielle Belastungen entstehen können. In jedem Fall verpflichtet sich der Bürge, die Kosten der Mängelbeseitigung in Höhe der vereinbarten Summe zu tragen, sollte der Handwerker dieser nicht nachkommen können.

Laufzeit der Gewährleistungsbürgschaft richtet sich nach der Verjährungsfrist

Die Höhe der Gewährleistungsbürgschaft richtet sich meist nach Höhe der Auftragssumme und der Höhe des Sicherheitseinbehalts (meist 5% der Auftragssumme). Bei einer Insolvenz des Handwerkers übernimmt der Bürge die Zahlung der vereinbarten Summe. Die Laufzeit der Gewährleistungsbürgschaft wird gleichfalls individuell vereinbart. Grundsätzlich kann diese unbefristet sein, richtet sich jedoch meist nach der Verjährungsfrist für auftretende Sachmängel. Diese beträgt meist vier oder fünf Jahre und beginnt nach Abnahme der Leistung.

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Wohnungen „seniorengerecht“ bauen lassen

Montag, 27. Januar 2014 | Autor:

Beim Neubau von Wohnungen für Senioren ist im Vertragswerk unbedingt auf die Verwendung rechtlich sicherer Begrifflichkeiten zu achten.

Wenn der Körper aus Altersgründen nicht mehr so funktioniert, wie er soll, fallen einem viele Dinge im Alltag schwerer. Dies muss nicht bedeuten, dass man alleine nicht mehr zurechtkommt oder auf stete Hilfe angewiesen ist. Ein mögliches Resultat aus den dann anstehenden Überlegungen ist jedoch oft der Umzug in eine andere Wohnung.
Es ist allgemein so, dass die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft geänderte Bedürfnisse im wohnlichen Bereich erfordert. Man nennt dies im Volksmund dann „seniorengerechte Bausweise“. Dabei denkt man eventuell an Haltegriffe im Bad, Überbrückung von Stufen oder die Installierung eines Fahrstuhls. weiter…

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Möbelaufbereitung ist voll im Trend

Freitag, 17. Januar 2014 | Autor:

In so einigen Kellern stehen noch alte Möbel aus den verschiedenen Epochen herum. Das kann vom Erbstück der Grossmutter bis zum Designklassiker sein, den man vor Jahren lieber im Keller verstaut hat, als diesen zu entsorgen.

Nun ist die Frage, was sollte man machen, um dieses Möbelstück vom Staub, den Rissen und den altersbedingten sichtbaren Macken zu befreien ?

Wenn man diese arbeiten nicht von einem Fachmann ausführen möchte, sollte man sich bevor man selbst Hand anlegt, erst mal Gedanken machen, was man nun konkret an Arbeiten plant und ob man diese wirklich fachmännisch selbst ausführen kann. Denn macht man hier etwas falsch ist ggf. das Möbelstück nicht mehr zu retten und der Flair den diese Möbelstücke ausstrahlen wird für immer verblassen. weiter…

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Ökologische Dämmstoffe befinden sich auf dem Vormarsch

Montag, 13. Januar 2014 | Autor:

Es lohnt sich, auf natürliche Dämmstoffe zu setzen. Deren Dämmeigenschaften gelten als hervorragend und die Auswahl am Markt ist groß. Allerdings müssen die Materialien auf den jeweiligen Einsatzbereich abgestimmt sein und außerdem liegen die Kosten höher als bei Verwendung synthetischer Dämmmaterialien.

Noch nie zuvor hat die Gebäudedämmung so viel Beachtung gefunden. Aufgrund der hohen Energiepreise entscheiden sich Bauherren ganz bewusst für eine leistungsstarke Dämmung, um von dieser langfristig zu profitieren. Gleichzeitig steigt die Anzahl derer, die ihre Bestandsobjekte energetisch sanieren und hierbei ebenfalls großen Wert auf eine zuverlässige Dämmung legen. weiter…

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Zelte auf Baustellen… optimale Bedingungen schaffen

Freitag, 10. Januar 2014 | Autor:

Gerade wenn schlechtes Wetter die Zeitplanung bei Baustellen zu gefährden droht und so für unnötigen Zeitverzug sorgt, ist es bei einigen Arbeiten möglich, dass Witterungseinflüsse die Arbeiten teilweise stark behindern kann. Viele Baumaterialien haben spezielle Anforderungen an ihre Verarbeitung die an bestimmte Mindesttemperaturen gekoppelt sind. Nur so können die Materialien korrekt verarbeitet werden und es kann verhindert werden, das Spätschäden auftreten können.

Die Möglichkeit diesen genannten Problemen aus dem Weg zu gehen, ist der Einsatz von mobilen Zelten auf Baustellen. Diese können je nach Einsatzort bedarfsgerecht geplant werden und sind so immer zu 100 % auf den Einsatzort zugeschnitten. Dabei sind Zelte für Baustellen sehr stabil konstruiert um so den Anforderungen genüge zu tun. Die Zelte werden dabei vor Ort montiert und sind so schnell erweiterbar und wenn nötig auch schnell zu versetzen. weiter…

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