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75 Prozent der öffentlichen Gebäude noch ohne Energieausweis Rathäuser, Schulen & Co. ab 1. Juli ein Muss

Freitag, 5. Juni 2009 | Autor:

Ab dem 1. Juli 2009 muss in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche ein Energieausweis deutlich sichtbar aushängen. Allerdings haben bisher noch 75 Prozent dieser Gebäude keinen Energieausweis vorzuzeigen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen als Eigentümern von Nichtwohngebäuden*. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca. 55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser.

„Die Umfrage hat gezeigt, bis zur Einführung des Energieausweises für Nichtwohngebäude haben die öffentlichen Eigentümer noch eine Menge zu tun“, kommentierte Thomas Kwapich, Bereichsleiter bei der dena. „Für Bund, Länder und Kommunen ist der Energieausweis aber auch eine große Chance. Denn er zeigt, wie es um die Energieeffizienz der einzelnen Gebäude steht und mit welchen Modernisierungsmaßnahmen die Energiekosten wirkungsvoll gesenkt werden können.“

Von den Energieausweisen, die bisher für öffentliche Gebäude ausgestellt wurden, sind 40 Prozent bedarfsorientiert und 60 Prozent verbrauchsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes durch einen Fachmann. Die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist darin unabhängig vom Nutzerverhalten. Dagegen basiert der Verbrauchsausweis auf den Energieverbrauchsabrechnungen aus den letzten drei Jahren.

„Die dena begrüßt den hohen Anteilen an bedarfsorientieren Energieausweisen“, sagte Kwapich. „Der Bedarfsausweis bietet der öffentlichen Hand eine gründliche Analyse ihrer Gebäude und ist eine sehr gute Basis zum Einstieg in die Modernisierung.“ Auf die Frage, ob sie in den nächsten fünf Jahren eine umfangreiche energetische Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden planen, gaben 83 Prozent der befragten Eigentümer eine positive Antwort.

Ab dem 1. Juli 2009 gilt außerdem für alle Nichtwohngebäude, also auch für die in privater Hand: Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung ist der Energieausweis Pflicht. Der Eigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Für Wohngebäude wurde die Energieausweispflicht bereits am 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

Quelle : dena.de

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Thema: Energie

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