Der Architekt ist zur Einhaltung des Kostenrahmens verpflichtet !
Mittwoch, 11. Juli 2007 | Autor: admin
Ein Architekt / Architekturbüro kann zum Schadensersatz gegenüber dem Bauherren verpflichtet werden, wenn die vereinbarten Baukosten erheblich überschritten hat.
Das hat das OLG Köln mit dem Urteil Az.: 19 U 128/06 entschieden.
Die klagenden Bauherren hatten den Architekt mit der kompletten Durchführung des Bauvorhabens beauftragt. Zum Gegenstand dieses Architektenauftrages gehörte auch die Kostenaufstellung des Bauvorhabens, die der Architekt dann auch als Grundlage für den Architektenauftrag mit Pauschalhonorar nahm.
Die vereinbarte Bausumme wurde jedoch um mehr als ein Drittel der ermittelten Kosten überschritten.
Der Architekt wurde zu Schadensersatz verurteilt. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der der Höhe der Überschreitung der vorher festgesetzten Summe. D.h. konkret, der Architekt muss zu 100 % der Mehrkosten übernehmen die er durch seinen Fehler verursacht hat.
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