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Nun ist die richtige Zeit für eine „Hausinspektion“

Donnerstag, 11. September 2008 | Autor:

Es wird kühler, es wird nasser – und auch, wenn wir uns der Erkenntnis noch verschließen wollen: Die nächsten Jahreszeiten heißen Herbst und Winter. Es wird höchste Zeit, die eigene Immobilie einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen.

Es gilt, Hauswände auf kleinere Schäden wie Risse zu untersuchen, um diese umgehend auszubessern. Außerdem sollten Fenster und Türen auf undichte Stelle überprüft werden. Der Aufwand ist meistens nicht hoch und zahlt sich aus, denn damit werden Folgeschäden und erhöhte Energiekosten vermieden. Wände, Decken und Böden müssen aber nicht nur einer Überprüfung von außen standhalten, sondern auch innen begutachtet werden. Schäden im Mauerwerk selbst sind umgehend auszubessern, um die Wohnqualität im Winter aufrecht zu erhalten und ein Steigen der Heizkosten zu vermeiden. Dazu gehört auch eine gründliche Reinigung der Dachrinnen von Laub und Zweigen. Damit wird Staunässe vermieden, die zu einem Überlaufen führen kann, was letztlich Schimmel oder Schäden am Putz hervorrufen kann.

Sind größere Reparaturen nötig, muss ein Fachmann zu Rate gezogen oder ein Handwerksunternehmen beauftragt werden. Gut, wenn rechtzeitig an eine Rücklage gedacht wurde. Die Experten von Dr. Klein empfehlen, jährlich mindestens ein Prozent der Bausumme als Reserve für Reparaturen und Instandhaltungen zurückzulegen. Hier gilt allerdings: Je älter die Immobilie ist, desto höher sollte die Rücklage sein. Das zurückgelegte Geld sollte so angelegt werden, dass die Inflationsrate ausgeglichen wird und schnell darauf zurückgegriffen werden kann. Dazu eignen sich etwa Tagesgeldkonten sehr gut.

Sind umfangreichere Reparaturen nötig, kann die Immobilie beliehen werden – oder es wird ein Modernisierungsdarlehen abgeschlossen. Liegt der Kreditbedarf zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro sind diese Darlehen die beste Alternative, denn sie sind unkompliziert in der Beantragung und auf eine Besicherung des Darlehens / Baufinanzierung im Grundbuch kann verzichtet werden.

Quelle : DrKlein.de

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Thema: Finanzierung

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