Erneuerbare Energien jetzt Pflicht für jeden Bauherren
Freitag, 20. Februar 2009 | Autor: admin
Seit Jahresbeginn müssen alle Neubauten einen Teil ihres Wärmebedarfs aus regenerativen Energien decken. Das schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für alle ab dem 1. Januar 2009 errichteten Gebäude vor, unabhängig davon, ob der Eigentümer das Haus selbst bewohnt oder vermietet. „Häuslebauer bleiben dennoch flexibel“, erläutert Kathrin Mühe die Neuregelung, „denn dem Bauherrn bleibt weitgehend selbst überlassen, wie er der neuen Nutzungspflicht nachkommt.“
Eine effiziente Lösung, insbesondere in Kombination mit einer Brennwertheizung, ist der Einsatz einer Solaranlage. Dabei gilt: Pro m2 Wohnfläche müssen 0,04 m2 Kollektorfläche installiert werden. „Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 150 m2 Wohnfläche entspricht das 6 m2 Kollektorfläche“, rechnet Mühe vor, „das ist im Eigenheimneubau ohnehin fast schon Standard.“
Als Alternativen bieten sich die Nutzung eines Holzpelletkessels oder der Einbau einer Wärmepumpe an, die Wärme aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft nutzt. Bauherren, die sich für eine dieser Energiequellen entscheiden, müssen damit die Hälfte ihres Energiebedarfs decken. Nur beim Einsatz von Biogas ist der gesetzlich vorgeschriebene Anteil mit 30 Prozent niedriger.
Eine Kombination verschiedener Energiequellen und technischer Lösungen ist ebenso möglich wie Ersatzmaßnahmen: Wer etwa für die Dämmung der eigenen vier Wände 15 Prozent mehr tut als gesetzlich vorgeschrieben, muss keine erneuerbaren Energien zusätzlich nutzen. Auch wer zwar erst 2009 baut, den Bauantrag oder die Bauanzeige aber bereits letztes Jahr eingereicht hat, bleibt von der Pflicht zur Öko-Energie ausgenommen.
Tipp Mühe: „Häuslebauer, die mehr tun, als der Gesetzgeber vorschreibt, können doppelt profitieren: Sie sorgen für eine noch bessere Energiebilanz ihres Eigenheims und haben in vielen Fällen auch Anspruch auf Fördermittel von Bafa oder KfW-Bank“.
Quelle : Reinhold Unger NBB Kommunikation GmbH