Baugenehmigung für eine Garage
Dienstag, 26. Mai 2009 | Autor: admin
Um eine Garage zu bauen, müssen Sie vorab eine Baugenehmigung beantragen. Nur selten kann man in einigen Bundesländern eine Baugenehmigung umgehen, dazu holen Sie sich am besten vom Amt Informationen. Die Baugenehmigung können Sie in der zuständigen Gemeinde beantragen, indem Sie einen Baugenehmigungs- Antrag einreichen. Ausschlaggebend ist dabei die Prüfung des Bebauungsplans Ihres Grundstückes. Darauf sind die Baugrenzen abgebildet, die Sie beim Bau der Garage nicht überschreiten dürfen. Eine Baugenehmigung ist sinnvoll, da geprüft wird, ob die Garage den Richtlinien entspricht und auch rechtlich vertretbar sind, wenn die baulich festgelegten Verordnungen berücksichtigt wurden.
Für die Baugenehmigung ihrer Garage, zum Beispiel von www.hundhausen-garagen.de gelten allgemeine Vorschriften, die in fast allen Bundesländern gültig sind. Beispielsweise wird dabei unterschieden, ob Sie eine geschlossene oder offene Garage bauen. Bei einer offenen Garage erfolgt erst eine Baugenehmigung, wenn Sie nachweisen können, dass eine ständige Querlüftung vorhanden ist. Darüber hinaus unterscheidet man geschlossene Garagen, Offene Kleingaragen, Mittelgaragen, Großgaragen und Tiefgaragen. Sie müssen sich vor dem Bau entscheiden, für welche dieser Garagen Sie sich entscheiden.
Auch wenn Sie in einigen Einzelfällen keine Baugenehmigung brauchen, heißt dies nicht das Sie einfach drauf los bauen können. Die Freiheit beinhaltet gerade mal formelle Aspekte. Die bauordnunsrechlichen Bestimmungen müssen Sie dennoch einhalten. Das schließt auch die planungsrechtlichen Bestimmungen mit ein. Wenn Sie diese ignorieren sollten, drohen Ihnen ordnungsrechliche Folgen. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Garage wieder abreißen.
Eine Baugenehmigung erhalten Sie, wenn alle Aspekte überprüft wurden und Sie alle Bestimmungen für den Bau einer Garage erfüllt haben und der Bau kann von Ihnen sofort beginnen.