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Anschlusskosten der Abwasserleitungen / Kanal für Hausbesitzer aufs Grundstück begrenzen

Donnerstag, 27. März 2008 | Autor:

Neues von der Kanalsanierung in NRW

Im Allgemeinen herrscht die Ansicht vor, dass die Kosten für die Sanierung des Abwasseranschlusses bis zur Grundstücksgrenze gehen, da der öffentliche Straßenanschluss durch den Erschließungsbeitrag von der Kommune durchgeführt worden ist. Dem ist aber nicht so. 50% der Kommunen, wie zum Beispiel die Stadt Minden haben die Entwässerungssatzungen so eindeutig geregelt, dass Haus- und Grundbesitzer bis zur Einmündung in das öffentliche Netz verantwortlich sind und dafür die Kosten tragen.

Da stellt sich die Frage, ist jetzt der Haus– und Grundbesitzer auch noch für den Pfusch der Kommune verantwortlich?

Quelle : Mindener Tageblatt

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Thema: Wasser / Trinkwasser

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