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Welche Rechte hat ein Mieter bei Modernisierungen / Reparaturen ?

Mittwoch, 11. Juli 2007 | Autor:

Notwendige Modernisierungen / Reparaturen müssen die Mieter von Wohnungen akzeptieren, auch wenn für den Mieter Beeinträchtigungen durch diese Arbeiten entstehen.

Der Vermieter hat den Mieter rechtzeitig von solchen Arbeiten in Kenntnis zu setzen und der Mieter muss daraufhin diese Arbeiten auch dulden.

In vorliegen Fall hat ein Vermieter die Idee gehabt, einen zweiten Balkon anzubauen.

Die Idee fand der Mieter nicht sehr sinnig und führte folgendes an :

– zum Wäschetrocknen, zum Sitzen im Freien usw. reiche der vorhandene Balkon völlig aus

– die weitere Tür, die zusätzlich eingebaut werden müsste, „verbaue“ eine wichtige Stellwand im Schlafzimmer

Das LG Berlin, Aktenzeichen 63 S 77/05 hat im vorliegenden Fall dann entschieden, dass ein weiterer Balkon keine Qualitätssteigerung einer Wohnung / Immobilie bedeutet.

Ein solcher Balkon sei keine Modernisierungsmassnahme, weil das keine Verbesserung der Wohnqualität bedeutet. Im Gegenteil, es bedeute einen Qualitätsverlust, da der Mieter eine Stellwand nicht mehr nutzen könne.

P.S. dies stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie diese wünschen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt

Quelle : LG Berlin

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Kann man bei zuviel gezahlter Miete Geld zurückverlangen ?

Mittwoch, 11. Juli 2007 | Autor:

In Volksmund geht folgende Aussage um :

Ist die Miete zu hoch, kann der Mieter etwas von der der zuviel gezahlten Miete zurückfordern

Das stimmt aber nicht immer, wie das BGH in zwei Fällen entschieden hat.

Diese beiden Urteile beziehen sich auf Neuvermietungen und gelten somit nicht für „Altverträge“.

Der Vermieter verlangt zb. acht Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, der entsprechende Mietspiegel legt aber z.b sechs Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Obergrenze fest.

Einige Mieter glauben dann, sie können das „zu viel gezahlte Geld“ vom Vermieter wieder einfordern.

Dazu möchten wir auf die beiden Urteile des BGH´s (AZ.: VIII ZR 190/03 und AZ.: VIII ZR 44/04) verweisen. weiter…

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Der Architekt ist zur Einhaltung des Kostenrahmens verpflichtet !

Mittwoch, 11. Juli 2007 | Autor:

Ein Architekt / Architekturbüro kann zum Schadensersatz gegenüber dem Bauherren verpflichtet werden, wenn die vereinbarten Baukosten erheblich überschritten hat.
Das hat das OLG Köln mit dem Urteil Az.: 19 U 128/06 entschieden.

Die klagenden Bauherren hatten den Architekt mit der kompletten Durchführung des Bauvorhabens beauftragt. Zum Gegenstand dieses Architektenauftrages gehörte auch die Kostenaufstellung des Bauvorhabens, die der Architekt dann auch als Grundlage für den Architektenauftrag mit Pauschalhonorar nahm.

Die vereinbarte Bausumme wurde jedoch um mehr als ein Drittel der ermittelten Kosten überschritten.

Der Architekt wurde zu Schadensersatz verurteilt. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der der Höhe der Überschreitung der vorher festgesetzten Summe. D.h. konkret, der Architekt muss zu 100 % der Mehrkosten übernehmen die er durch seinen Fehler verursacht hat.

durch Hinweis www.architekt4you.de

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Das Portal für eine bewusste ökologische Lebensweise

Dienstag, 10. Juli 2007 | Autor:

Bei unseren Streifzügen durchs Netz, fallen uns immer wieder Webseiten ins Auge, die man auch auf unserem Blog kurz vorstellen sollte. Auf der folgenden Seite geht es um Ökologie und wie man schnell Informationen o.a. zum ökologischen Bauen finden kann. Da dies für Privatpersonen wie für Dienstleister z.b. Energieberater interssant ist, wollen wir hier diese Webseite kurz vorstellen.

 Architekt architect www.wohnbau-komplett-service.de

Gesund zu leben ist eine wichtige Voraussetzung, um sich im Alltag rundum wohl zu fühlen. Eine bewusste Lebensweise bietet die besten Chancen, gesund und fit bis ins hohe Alter zu bleiben. Aus diesem Grund achten immer mehr Konsumenten darauf, woher ihre Produkte kommen, und dass diese möglichst ökologisch angebaut werden.

Das Internetportal www.oekologische-branchen.de bietet dem Verbraucher vielfältige und täglich neue Informationen zu den Themen ökologisches Bauen, Wohnen und Leben. Hauptbestandteil des Internetauftritts ist eine Adressliste sowie ein umfangreiches redaktionelles Archiv. Eine Suchfunktion ermöglicht den schnellen Zugriff mit Hilfe einer Stichwortsuche. Zusätzlich bietet die Internetseite einen Messekalender, eine Jobbörse und einen Kleinanzeigenmarkt zur kostenfreien Nutzung an.

Das Portal dient der Förderung nachhaltigen Konsumverhaltens, indem es über Produkte und Aktivitäten in der Öko-Branche informiert und zugleich eine vernetzende Funktion zwischen Anbieter und Verbraucher übernimmt. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.oekologische-branchen.de.

Quelle : www.oekologische-branchen.de

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Tipps für Heimwerker zum schmerzfreien Feierabendvergnügen

Dienstag, 10. Juli 2007 | Autor:

Beim Heimwerken kann es schnell zu einem Hexenschuss kommen, wenn der Hobbyhandwerker einige wichtige Ratschläge nicht beherzigt.

Dazu ist es wichtig die Bänder und die Gelenke zu entlasten.

Es liegt ja im Trend immer mehr in / an seinen eigenen vier Wänden selber zu machen. Das hat Kostengründe und auch der „Spassfaktor“ ist nicht zu vernachlässigen. Wer freut sich nicht wenn die Wohnung wieder neu gestrichen oder das Bad neu verfliest ist ?

Dabei ist aber zu beachten, das lange und schwierige Arbeiten den Körper eines Hobbyhandwerkers sehr belasten können, da er diese Körperhaltung und die Bewegungsabläufe durch seine tägl. Arbeit nicht gewohnt ist.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, rät die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH Deutsches Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e.V. ) :

– Überfordern Sie ihren Körper nicht und verlangen sie ihm keine
dauerhaften statischen Belastungen ab. Vor allem dann nicht, wenn Sie
untrainiert sind: Untrainierte Muskeln verkrampfen sich schnell

– Vermeiden Sie länger dauernde Zwangshaltungen und ungewohnte Posen.
Sie begünstigen Verkrampfungen und Durchblutungsstörungen.
Klassisches Beispiel: länger dauernde Tätigkeiten mit hoch
gerichtetem Blick: Unter anderem wird dabei das Gleichgewichtsorgan
weniger durchblutet. Diese Haltung ist häufig der Grund für Stürze
von Leitern!

– Schützen Sie sich vor Wärmeverlust vor allem durch Zugwind oder
durch das Sitzen auf kaltem Steinfußboden.

– Legen Sie Pausen ein, in denen Sie sich, möglichst an der frischen
Luft, reichlich und frei bewegen und tief durchatmen. So bauen Sie
wirkungsvoll und rechtzeitig einseitige Belastungen ab.

Noch weitere und ausführliche Informationen erhalten Sie kostenlos per Download
unter folgender Adresse.

Quelle: www.das-sichere-haus

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Mit einem Qualitätssiegel will das Malerhandwerk dem (Preis) Dumping den Kampf ansagen

Dienstag, 10. Juli 2007 | Autor:

Durch eine neue Qualitätsoffensive will das Malerhandwerk in Deutschland sich auf einen neuen Weg in Sachen „Kundenzufriedenheit“ begeben.

Dafür würde nun ein neues Gütesiegel ins Leben gerufen, was den Kunden im Vorfeld etwas über die Qualität des Betriebes verraten soll. Dieses Zertifikat der Initiative „Qualität im Handwerk“ wird nur an Fachbetriebe verliehen, die durch ihre gute Qualität positiv aufgefallen sind.

Das ist somit eher was für den privaten Auftrageber als für einen Bauträger oder einen Architekten. Da diese ihre „Stammfirmen“ haben auf die Sie jahrelang zurückgreifen.

Dabei ist es wichtig, das es hier um die Zufriedenheit der Kunden handelt, für die
die jeweiligen Unternehmen bereits gearbeitet haben.

„Mit diesem Qualitätssiegel bringen wir mehr Transparenz in einen teilweise chaotischen Markt,“ sagte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz, Werner Loch, anlässlichder Urkundenverleihung an die ersten ausgezeichneten Malerbetriebe.
Die zertifizierten Betriebe könnten sich damit von unseriösen Anbietern abheben. Das sei angesichts zunehmender Dumpingangebote in Internet-Auktionen ein längst überfälliger Schritt.

Die Neutralität der eingehenden Bewertungen wird von der „qih“ (Fördergesellschaft
„Qualität im Handwerk“ strengsten überwacht. Es auch dafür gesorgt, dass durch ein Sicherheitsverfahren kein Missbrauch bei der Bewertung stattfinden kann.

Dazu erklärte Volker Kreft ( qih-Geschäftsführer ) :„Kunden
und Unternehmen können sich jederzeit im Internet über den aktuellen Bewertungsstand informieren.“ Die Malerbetriebe könnten so ihre Stärken und Schwächen erkennen und ihre Qualität weiter verbessern. Kunden geben ihre Bewertung wahlweise auf einem gedruckten Fragebogen oder im Internet ab.

Quelle: qih.de

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der
Fördergesellschaft unter www.qih.de

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Einbruch und Diebstahlschutz bei Gebäuden

Montag, 9. Juli 2007 | Autor:

Durch einen Artikel bei blogmax.at sind wir auf die Website von www.nicht-bei-mir.de aufmerksam geworden.

Da das Thema Einbruch und Diebstahlschutz jeden betreffen kann und interessieren sollte, wollten wir kurz auf das Thema eingehen und Ihnen einen weiterführenden Link nicht vorenthalten. weiter…

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10% kleinere Wohnfläche ist ein erheblicher Mangel

Sonntag, 8. Juli 2007 | Autor:

In unseren kleinen Reihe Urteile zu Wohnflächen, wollen wir heute wieder ein Urteil aufgreifen.

Hier finden Sie unsere bisherigen Artikel zu diesem Thema:

BGH Urteil zur Abweichungstoleranz bei der Wohnfläche

Große Abweichung in der Wohnfläche bedeutet nicht immer einen Minderungsgrund !

Sollte eine Wohnung 10 % kleiner sein als im Mietvertrag angegeben, so handelt es sich nach Auffassung des BGH um einen Mietmangel und der Mieter darf daraufhin seine Miete mindern. weiter…

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Förderprogramm „Vor- Ort-Beratungen“ zu Energieeinsparung in Wohngebäuden bis 2009 verlängert !

Samstag, 7. Juli 2007 | Autor:

Das zuerst nur bis Ende 2006 befristetes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Energieeinsparberatung vor Ort“ ist nun bis zum 31.12.2009 verlängert worden.

Das Ziel dieses Programms ist es durch gezielte Verminderung des Energieverbrauches einen Beitrag zur Verringerung der CO2 Emission im Gebäudebestand beizutragen.

Diese Programmänderung fordert in nicht unerheblichen Maß die unabhängige Beratung des Eigentümers oder auch des Mieters von Gebäuden.

Hierbei werden u.a folgende Punkte berücksichtigt:

– Hinweise zur Verbesserung des Wärmeschutzes

– Tipps zu Heizungsanlagen und evt. den Umstieg auf erneuerbare Energien

– parallel wird eine Kostenanalyse / Wirtschaftslichkeitsberechnung durchgeführt um
auszuloten, ob die Maßnahmen sinnvoll sind.

Diese Gutachten werden von qualifizierten Fachleuten z.b. Ingenieuren, Gebäudeenergieberatern oder auch einem Architekt durchgeführt.

Die Höhe der Förderung staffelt sich wie folgt:

Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird für ein

– Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175,- €

– für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 250,- € als
Festbetrag gewährt

Die weiteren Kosten für das Gutachten / Beratung sowie die anfallende Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer selbst zu tragen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Webseite des
BMWI ( Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie )

Ein weiteres Programm bietet die KFW Eigentümern an, die bei ihrem Gebäude den Energieverbrauch senken wollen.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Gebäudes entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten – und das zu außerordentlich günstigen Konditionen.

Dazu gibt es von der KFW zwei Varianten für die Förderung für das CO2 – Gebäude- sanierungsprogramm:

1. die Kreditvariante
2. die Zuschussvariante

Auch hierzu erhalten Sie auf der Webseite der KFW alle weiteren Informationen

Weitere Programme der KFW für Wohnimmobilien

Wir hoffen Ihnen mit diesem Artikel und den darin enthaltenden Links eine gute Grundlage für Ihre eigenen Recherchen geliefert zu haben.

Quellen : KFW / BMWI

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Der Statiker und der Architekt bei der Hausplanung

Samstag, 7. Juli 2007 | Autor:

Wir wollen auch dem „Laien“ in unseren Artikeln etwas an Informationen an die Hand geben.

In diesem Artikel wollen wir etwas näher auf den Begriff Statik / Statiker eingehen.
Der Statiker ist neben dem Architekt ein weiterer Partner den der Bauherr bei seinem Bauvorhaben einbinden muss. Der Statiker arbeitet meist eng mit dem Architekt zusammen, sodass der Bauherr nicht allzu viel von dessen Arbeit mitbekommt.

Die statische Berechnung (auch Statik genannt) bezeichnet im allgemeinen die Berechnung von Kräften, Spannungen und Verformungen einer Konstruktion.

In unserem Fall wird diese von einem Bauingenieur / Statiker durchgeführt der dazu die notwendige Qualifikation nachgewiesen hat.

Das Ziel dieser statischen Berechnung ist es, sicherzustellen, dass das Haus auch den zu erwartenden statischen Belastungen standhalten kann, wobei noch natürlich noch Sicherheitstoleranzen mit berücksichtigt werden.

Im Bauingenieurswesen bezeichnet man die gesamte Konstruktionsplanung eines Hauses auch als „Tragwerksplanung“. Die statischen Berechnungen sind nur ein Teil dieser Tragwerksplanung. Zu der Tragwerksplanung gehört auch noch die Berechnung von dynamischen Lasten, wie z.b. Schwingungen und die Ermittlung der Ermüdungs- sowie der Abnutzungserscheinungen.

Für den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit geringer Schwierigkeitsstufe ist im Regelfall keine behördliche noch eine Überprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich. Das regelt im Einzelfall aber das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes.

Nicht desto trotz, ist der Bauherr zu der Abgabe einer Statik verpflichtet. Diese muss in der Regel durch einen Statiker erstellt werden, der durch ein entsprechendes Studium dazu qualifiziert wurde. Teilweise übernimmt auch ein Architekt mit der notwendigen Qualifikation diese Aufgabe.

Sollte der Statiker und der Architekt nicht ein und dieselbe Person sein, so werden die Vorgaben des Statikers in die Entwürfe des planenden Architekt eingearbeitet, da es wichtig ist den Vorgaben des Statikers zu folgen.

Thema: Architekt, Architektenleistung, Bauantrag, Bauplanung- und vorbereitung | Kommentare geschlossen