Bauüberwachung durch externen Architekten ?
Sonntag, 3. Mai 2009 | Autor: admin
Die Tendenzen gehen dahin, dass Ausführung und Objektüberwachung einem Generalunternehmer übertragen werden. Dadurch werden unter Umständen Kosten vorerst eingespart. Anzumerken ist jedoch, dass hierbei Ausführung, Überwachung und Kostenkontrolle in einer Hand liegen. Zwischen dem Bauherr/der Bauherrin als Auftraggeber und dem Auftragnehmer gibt es keine objektive „Zwischeninstanz“ mehr, die den Bauherrn/die Bauherrin fachlich beraten kann und einschreitet. Der Bauherr/die Bauherrin gibt dem Unternehmer das ganzes Vertrauen.
Die Bauleitung oder Objektüberwachung durch den Architekten garantiert, dass ein Objekt gemäß dem Bauantrag, gemäß den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen ausgeführt wird, und dass das Objekt den „anerkannten Regeln der Technik“ und den einschlägigen Vorschriften“ entspricht.
Zur Objektüberwachung gehören ferner die Koordination der Fachplaner und der am Bau Beteiligten, sowie die zeitliche Koordination.
Bei der Abnahme von Bauleistungen werden Mängel festgestellt und ein Beheben der Mängel veranlasst. Eingehende Rechnungen werden sachlich und rechnerisch geprüft. Abschließend wird eine Kostenfeststellung nach DIN 276 erstellt (lt. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI § 15).
Soweit kann diese Leistungsanforderungen ein Generalunternehmer sicher abdecken.
Es geht jedoch über die rein fachliche Überwachung hinaus, ein Gebäude mit einem Anspruch an eine detailgetreue Ausführung und mit einem ästhetischen Anspruch verwirklichen zu können. Ein Gefühl für Detailgestaltung, für Proportion und für das Zusammenspiel verschiedener Materialien ist unumgänglich, wenn das Gebaute zu Architektur werden soll.