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Solarmodule selbst montieren ?

Donnerstag, 23. Mai 2013 | Autor:

Um zu verstehen wir eine Solaranlage funktioniert, muss man sich über die Arbeitsweise eines Solarmoduls Gedanken machen. Ein Solarmodul / Photovoltaikmodul wandelt das Licht das von der Sonne abgestrahlt wird direkt ohne Umwege in elektrischen Energie um. Dabei geschieht dieses in dem Solarmodul, da es aus Solarzellen besteht. Diese Solarzellen sind in Serie oder auch parallel geschaltet.

Verschiedene Arten von Solarmodulen

Starre Solarmodule bestehen meist aus siliziumbasierten Solarzellen, die auf einen Alurahmen montiert und durch eine Glasplatte abgedeckt werden. Auf diese Weise werden die Solarzellen innerhalb der Solarmoduls vor schädlichen Umwelteinflüssen wie zb. Regen und Hagel geschützt und die Solaranlage kann reibungslos arbeiten.
In Gegensatz dazu werden flexible Solarmodule aus organischen Werkstoffen hergestellt und werden meist in mobilen Bereichen eingesetzt.

Diese Solarmodule werden in den allseits bekannten Photovoltaikanlagen einzeln oder in Gruppen eingesetzt. Diese Photovoltaikanlagen produzieren auf die Weise Strom, die der Erzeuger selbst nutzen kann oder gemäss der Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik Anlagen gemäß des EEG 2012 -2014 in das öffentlichen Stromnetz eingespeist und entsprechend vergütet wird.

Das erneuerbare Energien Gesetz ( EEG ) regelt nun schon seit dem Jahr 2000 die Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz.

Kann man eine Photovoltaikanlage selbst montieren ?

Es kommt bei dieser Frage auf die Art des Daches und die handwerklichen Fähigkeiten des einzelnen an. Wenn man eine Photovoltaikanlage auf einem Schrägdach selbst ohne fachmännische Hilfe montieren möchte, sind doch recht gute handwerkliche Fähigkeiten gefragt. Allerdings sollte bei der Montage der einzelnen Solarmodule darauf geachtet werden, dass es sich um elektr. Geräte handelt und dort schnell durch Unwissenheit Fehler auftreten können, die recht teuer werden könnten. Aus diesem Grund sollte bei nicht vorhandener Erfahrung ein Fachbetrieb dazugezogen werden, um unnötige Schäden auszuschliessen. Ausserden sollte vor der Selbstmontage der Module bei Photovoltaikanlagen abgeklärt sein, wie es mit der Gewährleitung auf die Module aussieht, wenn diese nicht durch eine Fachfirma montiert werden. Es könnte passieren, dass die Garantie des Herstellers erlischt und auch eine Versicherung für entstehende Schäden nicht aufkommen wird.

Für den Anschluss ans öffentliche Netz ist auf jeden Fall ein Fachmann zu beauftragen.

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Der Pufferspeicher kann Kosten sparen

Montag, 29. April 2013 | Autor:

Wer sich eine neue Heizanlage anschafft, der wird die Kosten so gering, wie eben nötig halten wollen. Dass so zusätzliche Ausgaben für einen Pufferspeicher gemacht werden sollen, halten viele erst einmal für überflüssig. Schließlich kann die Anlage auch ohne den Pufferspeicher auskommen und funktionieren. Dennoch sollte niemand die Entscheidung über das Knie brechen. Die Bedeutung dieses Bauteiles kann sehr weitreichend sein, und können so Folgekosten vermieden werden, die sonst anfallen könnten. Unter diesem Gesichtspunkt sollte jeder doch über den Einsatz eines Pufferspeichers nachdenken.

Welche Aufgabe hat ein Pufferspeicher ?

Die Aufgabe des Pufferspeichers ist schnell erklärt. In diesem wird die Wärme gespeichert, die aktuell zwar produziert worden ist, aber nicht von Nöten ist. Sie kann dann abgegeben, wenn der Bedarf da ist. Weiterhin kann mit dem Pufferspeicher auch erreicht werden, dass die Heizzirkulation für die einzelnen Räume gebessert werden kann. Statt immer den vollen Zyklus zu nutzen kann gezielt dort die Wärme abgegeben werden, wo es nötig ist. Zur Folge hat dieses so, dass der Heizkomfort optimiert wird. Die Raumtemperaturschwankungen lassen sich so besser regeln. Die Heizanlage wird so effektiver genutzt werden können. Die Folgen sind ganz klar zu erkennen. Da die Anlage nur so reduziert genutzt wird, wie erforderlich, wird es nicht so schnell zu Verschleiß kommen. Die gesamte Anlage wird so eine deutlich längere Lebensdauer haben, was sicherlich auch ein finanzieller Vorteil sein wird. Weiterhin lassen sich die Kosten für den Heizverbrauch minimieren. Bei den aktuell stetig steigenden Kosten für Brennstoffe sollte auch aus diesem Aspekt gesehen, die Anschaffung eines Pufferspeichers gemacht werden.

Mit Solarenergie weitere Kosten sparen

Wenn die Pufferspeicher zusätzlich noch auf Solarenergie gemünzt sind, kann so die aufgenommene Energie gespeichert werden. So lassen sich die Zeiten überbrücken, in denen die Sonnenstunden gering sind, wo sonst auf anderweitige Energiegewinnung gesetzt werden müsste.

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Die Infrarotheizung kann eine Alternative sein

Montag, 29. April 2013 | Autor:

Auch, wenn die Heizung zu einem wichtigen Teil der Wohnung gehört, so wird sie oftmals vernachlässigt. Grund dafür ist sicherlich, dass sie viele eben nur als einen notwendigen Aspekt ansehen. Doch sollte jeder sich Gedanken zu seiner Heizanlage machen. Nicht nur unter dem Gesichtspunkt, dass die herkömmlichen Heizungsarten oftmals deutlich teurer sind, als es sein muss. Hohe Kosten für Gas oder Öl lassen sich einsparen, wenn die Heizform überdacht und dann geändert wird.

Das Prinzip der Sonne nutzen

Eine Möglichkeit ist mit den Infrarotheizungen gegeben. Dabei ist das Prinzip recht einfach und der Natur abgeschaut. Die Sonne ist dabei das Vorbild. In diesem Fall senden die Heizpaneele der Infrarotheizung elektromagnetische Wellen aus. Diese erwärmen aber nicht, wie die bekannten Heizungsarten, nur die Luft des Raumes, sondern nur die Gegenstände und Körper in ihrem Aktionsfeld. Dadurch ist aber auch ein weiterer positiver Nebeneffekt geschaffen, da auch die eigentliche Heiztemperatur ruhig um bis zu 2° geringer ausfallen kann, als bei anderen Heizungsarten der Fall. Und dieses lässt die Kosten dann noch einmal geringer werden und das Wohlbefinden des Nutzers steigt ebenfalls. Zudem hat es auch für das eigene Wohlbefinden einen deutlich besseren Aspekt. Da der Luftfeuchtegehalt steigt, sind viele Menschen, die die Infrarotheizung für sich nutzen, deutlich weniger von Krankheiten betroffen und Allergiker entwickeln keine zusätzliche Gefahrenquelle, da das Raumklima als frischer empfunden wird und es findet keine Staubaufwirbelung mehr statt.

Die Infrarotheizung individuell einsetzen

Da die eigenen Vorstellungen an Heizanlagen sehr unterschiedlich sind, sollte es sich jeder zunutze machen, sich eine Infrarotheizung so zu gestalten, wie es der eigene Wunsch ist. Ob ein Heizkörper einfach an der Wand angeschraubt wird, die Infrarotheizung hinter einem Spiegel im Badezimmer versteckt wird oder ob die Heizkörper mit individuellen Motiven verziert werden. All dieses erhöht den Wohnkomfort auch durch eine Heizung.

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Mängel in der Wohnfläche aufspüren und erkennen

Montag, 15. April 2013 | Autor:

Wohnflächen Mängel exakt berechnen

Die Wohnflächenberechnung wird in Deutschland tagtäglich unzählige Male durchgeführt und bildet dabei oft Bestandteil von späteren Finanzierungen, Darlehen aber auch bei der Feststellung von Mängeln bzgl. der angegebenen Wohnfläche in Mietverträgen. In Deutschland bestehen einheitliche Grundlagen zur Wohnflächenberechnung die seit einigen Jahren verbindlich in der Wohnflächenverordnung geregelt sind. Dennoch kommt es immer wieder zu Diskussionen und Streitigkeiten. Vor allem in den Punkten, wie und in welchem Umfang die Berechnung tatsächlich zu erfolgen hat. So entdeckt der Mietschutzverein in Mietverträgen quer durch die Republik falsche Wohnflächenangaben. Schnell ist der Verdacht vorhanden, dass die Wohnung effektiv kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben. Das ist umso bedeutender, da sich der Mietpreis in vielen Fällen mit der Größe in Verbindung setzen lasse. Denn gerade für die laufende Berechnung der anfallenden Nebenkosten ist die in dem Mietvertrag benannte Quadratmeterzahl ausschlaggebend. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist eine Abweichung von bis zu 10 Prozent jedoch zu tolerieren. Erst wenn diese 10 Prozent übersteigen, muss die Nebenkostenabrechnung angepasst werden (vergl. BHG Urteil). Bei einer dementsprechenden Abweichung können überdies auch die zu viel bezahlte Miete der Vergangenheit zurückgefordert werden. In Deutschland führen Untersuchungen fast immer wieder zu dem gleichen Ergebnis. Bei mehr als 80 Prozent von Wohnungen aber auch bie Gewerbeeinheiten ist die Wohnfläche / Nutzfläche falsch berechnet worden. Die meisten Abweichungen existieren demnach bei Wohnungen im Dachgeschoss oder mit dem Dachgeschoss verbundenen Wohneinheiten (z.B. Maisonette Wohnungen). Kniffelige Punkte sind bei diesen Räumen oft die zahlreichen Schrägen als auch vorhandene Treppen. Daneben führt aber die Anrechnung von Abstellräumen oder Wintergärten in der Wohnflächenberechnung immer wieder zu Streit. Die Fehlerquote wird hier alleine bei 25 – 30 Prozent gesehen. Mieter, die selbst an der im Mietvertrag benannten Größe zweifeln, sollten sich deshalb an einen Fachmann wenden. Dafür entstehen zwar Kosten, in der Regel lohnt es sich jedoch, einen Experten zu beauftragen.

Die Wohnflächenverordnung

Maßgabe für die richtige Wohnflächenberechnung ist die Wohnflächenverordnung (WoFIV). Diese regelt die genauen Punkte. Eine Einsicht ist direkt auf den Seiten des Bundesministeriums möglich (LINK: http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html ). Die Wohnfläche ist grundsätzlich die anzurechnende Grundfläche.

Demnach gehören zur Grundfläche folgende Räume:

Wohnzimmer, Schlafzimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Flur, Diele, Nebenräume (z.B. Vorraum, Speisekammer, Schrankräume, etc.), Küche, Badezimmer und Toilettenräume.

Des Weiteren zählt zu der Wohnflächenberechnung auch: Wintergarten, Schwimmbad sowie Räume, die von allen Seiten geschlossen sind und praktisch zum gehobenen Wohnbedürfnis zählen.

Hierbei dürfen in der Wohnflächenberechnung folgende Flächen allerdings maximal nur bis zur Hälfte angerechnet werden: Terrasse, Dachgarten, Balkon und Loggia. Dazu zählen ebenfalls Räumlichkeiten, die nur eine Höhe von 1 bis zu 2 Metern aufweisen. Diese werden ebenfalls mit der Hälfte berechnet.

Folgende Flächen dürfen bei der Wohnflächenberechnung nicht eingezogen werden: Keller, Abstellraum (der außerhalb der Wohnung liegt), Waschküche, Bodenraum, Heizungsraum und Garagen.

Bei der Wohnflächenberechnung müssen ferner auch folgende Punkte abgezogen werden. Diese sorgen in der Regel für den meisten Diskussionsbedarf zwischen Mieter und Vermieter.

– Schornsteine als auch Mauervorsprünge
– Säulen, Türnischen und Pfeiler, die freistehend sind (mehr als 0,1 m²)
– Verkleidungen, Vormauern, wenn die Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt und die Höhe über 1,50 Meter liegt. Dazu zählen in vielen Fällen auch Raumgebilde für Installationen im Badezimmer.

Hingegen voll angerechnet werden dürfen bei der Wohnflächenberechnung Räume mit einer Höhe von mindestens 200 Zentimetern. Dazu zählen dann auch Fenster als auch offene Wohnnischen, die praktisch bis zum Boden reichen und mindestens 0,13 cm tief sind. Raumteile, die jedoch unter 1 Meter liegen, dürfen in der Wohnflächenberechnung nicht einbezogen werden.

Fazit für Wohnflächenberechnung

Wer den Verdacht hat, die im Mietvertrag benannte Wohnfläche ist falsch, sollte sich an einen Experten für die Wohnflächenberechnung (z.B. bei www.aufmassprofis.de ) wenden. Es wird grundsätzlich davon abgeraten, die Wohnung selbst zu vermessen. Das führt in der Regel zu Fehlern und wird zu dem auch nicht gerichtlich anerkannt. Neben den bereits oben benannten Punkten sind weitere bei der exakten Wohnflächenberechnung zu beachten. Zudem kommt es auch immer wieder zu Änderung der Rechtslage. Daher sollte generell ein Fachmann die Wohnflächenberechnung vornehmen, damit Sie später eventuelle Mängel auch gerichtlich durchsetzen können.

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Gewährleistungsansprüche richtig geltend machen

Freitag, 5. April 2013 | Autor:

Die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn korrespondieren mit der Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmers und setzen das Vorliegen eines Baumangel voraus. Gewährleistung bedeutet das Einstehen müssen des Unternehmers für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erfüllung der übernommenen Leistungspflichten.

Beim Vorliegen eines Baumangels ist der Unternehmer verpflicht, aber auch berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen. Dieser Anspruch des Bauherrn auf Nachbesserung kann auch auf Neuherstellung gerichtet sein, wenn die Mängelbeseitigung nicht möglich ist. Bei diesem Mängelbeseitigungsanspruch handelt es sich um einen Erfüllungsanspruch oder „unechten“ Gewährleistungsanspruch des Bauherrn.

Echte Gewährleistungsansprüche sind die Wandelung, die Minderung und der Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung. Diese Ansprüche setzen voraus, dass der Bauherr dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mantels setzt,verbunden mit derAndrohung, nach Fristablauf die Mängelbeseitigung abzulehnen. Mit Fristablauf erlöschen der Anspruch des Bauherrn wie auch das Recht des Unternehmers auf Durchführung der Nachbesserung, und es entsteht der angestrebte Gewährleistungsanspruch.

Beim VOB-Vertrag sind die Gewährleistungsansprüche abweichend geregelt. Wandelung, also Rückgängigmachung des Vertrages, gibt es im Anwendungsbereich der VOB/B nicht. Minderung kann der Bauherr nur dann verlangen, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung als unmöglich oder unzumutbar verweigert. Mängelbeseitigung und Schadenersatz sind demnach die wichtigsten Gewährleistungsansprüche beim VOB-Vertrag, welche stets di Abnahme der Bauleistung voraussetzen. Vor Abnahme steht dem Bauherrn der Erfüllung Anspruch zu, der ggf. auf Neuherstellung gerichtet sein kann.

Daher ein Tipp

Eine generelle Empfehlung für die Geltendmachung eines bestimmten Gewährleistungsanspruches kann nicht ausgesprochen werden. Die Entscheidung hängt vielmehr im Einzelfall von der getroffenen Rechtswahl und dem Interesse des Bauherrn ab Auch kann die Taktik eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, vorrangig Nachbesserung zu verlangen, um ein tatsächlich gegebenes finanzielles Interesse (Minderung, Schadenersatz) dann effektiver zu verfolgen.

Diese Informationen sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen und ersetzen nicht den Weg zum Rechtsanwalt und eine rechtliche Beratung

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Ratgeber zum Waschmaschinenkauf

Mittwoch, 14. November 2012 | Autor:

Der Kauf einer Waschmaschine will wohlüberlegt sein. Denn schließlich handelt es sich dabei um eine nicht unerhebliche Investition. Dementsprechend gilt es, von Vornherein auf eine adäquate Qualität zu setzen und im Zuge dessen auch das Renommee des jeweiligen Herstellers nicht außer Acht zu lassen. Denn wer möchte schon nach einem oder zwei Jahren erhebliche Reparaturkosten aufwenden, damit das gute Stück überhaupt noch funktioniert?

Fünf Aspekte sind beim Kauf neuer Waschmaschinen von Belang

Entscheidend ist in erster Linie, für welches Haushaltsmodell Waschmaschinen geeignet sein sollten. Sind diese für einen Single-Haushalt gedacht oder eher für eine Großfamilie? In diesem Zusammenhang kommt es nämlich in erster Linie auf das entsprechende Fassungsvermögen an. Waschmaschinen, die eher für Single-Haushalte – also mit einem nur mehr geringen Wäscheaufkommen – konzipiert sind, werden sich wohl kaum für den Einsatz in „Großhaushalten“ eignen. So weisen Waschmaschinen für Singlehaushalte ein durchschnittliches Fassungsvermögen von etwa drei Kilogramm Volumen auf, wohingegen eine Familie mit drei oder vier Kindern ein Volumen von etwa sechs bis acht Kilogramm benötigen würde.

Die Leistung spielt eine wesentliche Rolle

Achten Sie darüber hinaus in jedem Fall auf die Schleuderleistung. Hier kann das entsprechende EU-Label weiterhelfen: Die Buchstaben A bis G geben dabei die Schleuderleistung an. So verbleiben in der niedrigsten Kategorie (A) circa 45 Prozent Restfeuchte im Waschgut, bei G hingegen sind rund 90 Prozent Restfeuchte übrig.

Auch die Umwelt soll profitieren

Die Energieeffizienz ist ein weiterer relevanter Faktor. Achten Sie beim Kauf neuer Waschmaschinen auf Geräte der Effizienzklasse A+++. (Unterschieden wird diesbezüglich zwischen A+, A++ und A+++.) Waren noch bis vor kurzem gar Waschmaschinen der Klasse B oder C erhältlich, so dürfen diese aus Umweltschutzgründen mittlerweile nicht mehr im Handel angeboten werden.

Die Bedienbarkeit – entscheidend für jeden Verbraucher

Was nützt eine Waschmaschine, die sich nur schwerlich bedienen lässt? Demgemäß macht es Sinn, auf eine einfache, zielorientierte Bedienbarkeit zu achten, wobei die Flexibilität nicht auf der Strecke bleiben sollte. Zwar mag es vielversprechend erscheinen, Waschmaschinen mit allen möglichen Knöpfchen und demgemäß mit vielen unterschiedlichen Funktionen zu erwerben. Allerdings sind heute durchaus Modelle erhältlich, die sich durch eine unkomplizierte Menüführung bei ausgezeichneter Leistung auszeichnen.

Der Preis – ein überaus relevanter Faktor

So komfortabel, funktional und facettenreich eine Waschmaschine sein sollte, so teuer ist sie mitunter allerdings leider auch. Es lohnt sich demgemäß, schon im Vorfeld eines geplanten Waschmaschinenkaufes den Markt „in Augenschein zu nehmen“, um sich erst nach eingehender Prüfung für ein geeignetes Modell zu entscheiden.

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Der Übergang von der Kerze zur Glühbirne ist geschafft. Wie geht es weiter ?

Donnerstag, 30. August 2012 | Autor:

Ob Berlin, München oder Buxtehude, Glühbirnen gibt es weiterhin zu kaufen. Einzelhändler haben sich schon vor Jahren eingedeckt und SLV Leuchten ignoriert. Die kann man immer kaufen, Glühbirnen nicht. Denkt sich der Glühbirnenverkäufer und liegt damit falsch. Denn selbst auf Amazon kann man noch die 100 Watt Glühbirnen bestellen, zur Erinnerung, die sind seit 2009 offiziell ausgemustert. Bei Bedarf sind sie auch im 10er Pack erhältlich.

Glühbirne weiterhin gefragt

Doch die Kundschaft reißt nicht ab. Die kleinen Glühlampenläden, die sich tapfer halten, haben teilweise 10.000 Glühbirnen gelagert. Natürlich werden auch SLV Lampen, Einbaustrahler, Wandleuchten, Downlights und LED Leuchten verkauft, man möchte gleichzeitig zeitgemäß bleiben. Trotzdem sind die Vorteile der Glühbirne klar. Sie ist unglaublich billig und geht sofort an. Gerade im Bad oder in Räumen, in den man kurz Licht braucht, sind die Energiesparlampen anstrengend. Bei Preisen um die 40 Euro müssen Energiesparlampen auch wirklich lange halten, bis auch der kleine Normalverbraucher davon profitiert. Auch die wunderschönen Schminkspiegel mit den alten Glühbirnen im Hollywood Flair wirken mit den klotzigen Energiesparlampen irgendwie billig und fehlplatziert. Trauer allerdings gibt es aber auch weil sich die Bürger überrumpelt und bevormundet fühlen. Niemand konnte abstimmen, Veto einlegen, die Glühbirne am Leben erhalten.

Der Run lässt nach

Trotzdem lässt der Run auf die Glühbirnen nach. Ab 1. September trifft es nun die 40 und 25 Watt Birnen, sie dürfen nicht mehr produziert werden. So hätte man erneut wilde Meinungsgefechte erwartet, wütende Bürger und Vorratskäufe. Doch die Menschen haben sich daran gewöhnt, der Aufschrei ist sehr klein erklungen. Die Supermärkte, Lampenläden und Einzelanbieter werden nicht überrannt, beim ersten Mal wurden von sehr viel mehr Menschen Hamsterkäufe vorgenommen. Wahrscheinlich wird Robert Rath vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin recht behalten. Er sagte sinngemäß, dass wir den Übergang von der Kerze zur Glühbirne geschafft und nun auch den Übergang von der Glühbirne zu anderen Leuchtmitteln meistern werden.

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Photovoltaik – nach wie vor rentabel?

Montag, 20. August 2012 | Autor:

Die Politik hat uns im Bereich der erneuerbaren Energien ein großes Hin und Her beschert. Endlich sind die neuen Gesetze nun aber in trockenen Tüchern. Es gab Kürzungen im Bereich der Vergütungen für Solarstrom und andere Gesetzesänderungen. Für den Verbraucher stellt sich nun die Frage: lohnen sich Photovoltaikanlagen nach wie vor?

Vor ab die Antwort: Ja! Trotz der Kürzungen können Photovoltaikanlagen weiterhin wirtschaftlich betrieben werden. Die fetten Zeiten sind zwar vorbei, aber dafür kostet eine Solaranlage in der Anschaffung auch bedeutend weniger als noch vor einigen Jahren. Die Preise pro kWp sind in den letzten vier Jahren um mehr als die Hälfte gesunken, so dass Mitte 2012 durchschnittlich 2.000 EUR bezahlt werden muss.

Gleichzeitig sind die Strompreise raketenhaft nach oben geschossen und werden weiter steigen. Und genau da will die Politik mit den neuen Regelungen ansetzen, es soll der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms begünstigt werden. Und dann lohnt sich die Photovoltaik wirklich. Für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Strom spare ich mir ca. 25 Cent, die ich nicht an den Stromversorger zahlen muss. Aber auch wenn es gerade keinen Abnehmer im Haus gibt, wird jede kWh mit durchschnittlich 19 Cent vergütet (je nach Inbetriebnahme-Datum der Photovoltaik-Anlage).

Fallbeispiel: Einfamilienhaus mit 5 kWp-Anlage, (Wartungskosten, Versicherung, etc. nicht berücksichtigt):

Fazit: je mehr Strom ich selbst verbrauche, desto rentabler wird die Anlage.

Einen kostenlosen Photovoltaik-Preisvergleich finden Sie unter: www.solaranlagen-portal.de/preisvergleich_photovoltaik.html

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Die Energie von Morgen..welche sollte man nutzen ?

Mittwoch, 11. Juli 2012 | Autor:

Die Nutzung erneuerbarer Energien wird in unserer Zeit immer wichtiger. Umweltkatastrophen, Kriege und die wachsende Zahl der Bevölkerung bewegen uns zum Umdenken. Die alternativen Energien grenzen sich von den fossilen Baustoffen ab, sie sind unerschöpflich oder erneuern sich wieder schnell. Zu den regenerativen Energien zählen Wasserkraft, Wind- und Solarenergie, Erdwärme und alle nachwachsenden Rohstoffe. Interessant für die einzelnen Haushalte ist sicherlich die Nutzung von Erdwärme, Solarenergie und nachwachsenden Rohstoffen.

Geothermie

Die Gewinnung von Wärme aus dem Erdreich hat nicht nur einen ökologischen Nutzen. Eine Wärmepumpe entzieht dem Boden die Wärme und führt sie dem hauseigenen Heizsystem zu. 75 Prozent der Energie können mit diesem Prinzip aus dem Erdreich gewonnen werden und nur fünfzehn Prozent müssen als elektrische Antriebsenergie für die Wärmepumpe zugeführt werden. Die Unabhängigkeit vom schwankenden Ölpreis und die niedrigen Betriebskosten sind große Vorteile.

Nutzung von Sonnenenergie

Mit Hilfe einer Solaranlage wird die Energie der Sonne in für den Menschen nutzbare Energieformen umgewandelt. Dabei unterscheiden wir thermische Solaranlagen, die hauptsächlich Wärmeenergie für den Haushalt liefern und Photovoltaikanlagen, die elektrische Energie liefern. Ein Vorteil liegt sicherlich darin, dass man sich nicht auf fossile Brennstoffe verlassen muss sondern die Sonne als kostenlosen und fast unbegrenzten Rohstoff nutzt. Bevor man sich für die Anschaffung einer Solaranlage entscheidet sollte man einen Fachmann zu Rate ziehen, denn erst ab einer bestimmten Größe rentiert sich eine solche Anlage. Auch der hohe Anschaffungspreis muss bedacht werden.

Nachwachsende Rohstoffe

Nachwachsende Rohstoffe werden heutzutage in verschiedenen Formen genutzt. Flüssig als Biokraftstoff, gasförmig als Biogas und wohl das am Bekanntesten fest als Brennstoff. Experten sehen Holz als einen wichtigen Rohstoff der Zukunft. Holzkachelöfen und Pelletheizungen bieten eine gute Möglichkeit nicht mehr vom Ölmarkt abhängig zu sein. Durch den niedrigen Emissionsausstoß sind Pelletheizungen auch sehr umweltfreundlich.

Es gibt eine viele Möglichkeiten die Energien von Morgen zu nutzen, doch sollte man sich vorher Rat bei einem Experten einholen. Auch im Internet auf Baufrage.net gibt es Hilfe und Ratschläge. Hat man sich entschieden welche alternative Energie man nutzen oder kombinieren möchte, holt man sich verschiedene Angebote ein und vergleicht sorgfältig bevor man sich für einen Anbieter entscheidet.

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Den Energieberater Lehrgang als Weiterbildungschance nutzen

Freitag, 9. März 2012 | Autor:

Unter einem Energieberater versteht man einen Fachmann welcher technische Geräte oder Immobilien energetisch begutachtet und bei Bauvorhaben oder Sanierungen mit einer Energieberatung zur Seite steht.

Von den einzelnen Kammern, wie die Ingenieurkammer, die Architektenkammer, die Handwerkskammer oder auch von Bildungseinrichtungen wie der Firma date up, werden Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, um nach erfolgreichem Abschluss dann als Energieberater tätig sein zu können. Erst nach diesem Abschluss ist man berechtigt, die staatlich geförderten Beratungsleistungen durchzuführen und auch die entsprechenden Nachweise ausstellen zu dürfen. Solch ein Nachweis kann zum Beispiel der Energieausweis sein.

Die meisten Energieberater sind meist Fachleute aus der Baubranche welche sich im Bereich des energiesparenden Bauens weitergebildet haben.

Es gibt viele verschiedene Energieberatungen. So bieten Kommunen, Verbraucherzentralen oder auch Energieagenturen Beratungen und allgemeine Informationen zu allen Energiesparmaßnahmen an.
Ein Gebäudeenergieberater dagegen bietet eine Energieberatung vor Ort. Dabei kommt dieser in das Gebäude und weist gezielt auf Probleme und Sanierungsmöglichkeiten für dieses Gebäude hin. Daneben verfasst dieser dann einen Bericht über die verschiedenen Sanierungsvarianten und stellt auch die hierfür notwendigen Kostenrahmen auf. Ebenso kann dieser auch einen Energieausweis ausstellen.

Auch Handwerker mit einer Zusatzausbildung können Energieberatungen anbieten. Auch sie dürfen Energieausweise ausstellen und führen zudem Energiesparchecks durch.

Auch Kaminkehrer können mit einer Zusatzausbildung zum Energieberater im Handwerk werden. Diese ermitteln den jetzigen Zustand im Gebäude und stellen danach verschiedene Sanierungsvorschläge auf.

Auch von der Architektenkammer werden entsprechende Lehrgänge auf dem Gebiet klimagerechtes und energieeffizientes Bauen angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss eines solchen Lehrganges sind die teilnehmenden Architekten dann berechtigt, Energieausweise für Wohngebäude fachgerecht auszustellen.
Ein Energieberater Lehrgang kann sowohl als berufsbegleitende Weiterbildung durchgeführt werden sowie auch als Vollzeitlehrgang.

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