Die Honorarzonen nach HOAI – was ist das eingentlich ?
Dienstag, 11. März 2008 | Autor: admin
Die Honorarzonen der HOAI ( die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ) drücken die unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade bei der Planung eines Bauvorhabens aus.
Die folgenden Honorarzonen werden in § 11 sowie in § 12 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) genaustens geregelt:
Honorarzone I
Gebäude mit sehr geringen Planungsanforderungen, das heißt mit
• sehr geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
• einem Funktionsbereich,
• sehr geringen gestalterischen Anforderungen,
• einfachsten Konstruktionen,
• keiner oder einfacher technischer Ausrüstung,
• keinem oder einfachem Ausbau;
Honorarzone II
Gebäude mit geringen Planungsanforderungen, das heißt mit
• geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
• wenigen Funktionsbereichen,
• geringen gestalterischen Anforderungen,
• einfachen Konstruktionen,
• geringer technischer Ausrüstung,
• geringem Ausbau;
Honorarzone III
Die Honorarzonen III und IV sind im Bereich Wohnungsbau im allg. üblich.
Gebäude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit
• durchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
• mehreren einfachen Funktionsbereichen,
• durchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,
• normalen und gebräuchlichen Konstruktionen,
• durchschnittlicher technischer Ausrüstung,
• durchschnittlichem Ausbau;
Honorarzone IV
Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit
• überdurchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
• mehreren einfachen Funktionsbereichen,
• überdurchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,
• überdurchschnittlichen konstruktiven Anforderungen,
• überdurchschnittlicher technischer Ausrüstung,
• überdurchschnittlichem Ausbau;
Honorarzone V
Gebäude mit sehr hohen Planungsanforderungen, das heißt mit
• sehr hohen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
• einer Vielzahl von Funktionebereichen mit umfassenden Beziehungen,
• sehr hohen gestalterischen Anforderungen,
• sehr hohen konstruktiven Anforderungen,
• einer vielfältigen technischer Ausrüstung mit hohen technischen Ansprüchen,
• umfangreichem qualitativ hervorragendem Ausbau;
Neben den Honorarzonen gibt es es noch die Leistungsphasen, nach denen ein Architekt sein Honorar berechnen muss. Diese werden wir in einem anderen Artikel näher beleuchten.
Quelle : http://bundesrecht.juris.de/aihono/__11.html
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