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Die KfW ändert zum 1.April 2009 die Bezeichnungen für Energiesparhäuser

Mittwoch, 1. April 2009 | Autor:

Seit dem 1. April 2009 ist es nun soweit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ändert die Bezeichnung von „KfW-40 Energiesparhaus“ in „Effizienzhaus 55“. Ferner wird die Bezeichnung „KfW-60 Energiesparhaus“ in „Effizienzhaus 70“ von nun an geändert. Ein neu gebautes Effizienzhaus darf von den Höchstwerten der Energiesparverordnung 2007 (EnEV) hinsichtlich seines Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes nur einen Wert von 55 Prozent erreichen. Wie schon beim ehemaligen KfW-40-Haus beträgt damit der erlaubte Jahresprimärenergiebedarf 40 Kilowatt pro Quadratmeter Nutzfläche eines Hauses.

Der Jahresprimärenergiebedarf bestimmt, wie viel Energie im durchschnittlichen Jahresverlauf für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt werden darf.

Der Transmissionswärmeverlust bestimmt die energetische Qualität der thermischen Hülle eines Hauses. Damit ist konkret die Isolierung des Daches, der Außenwände, den Fenstern und dem Boden des Gebäudes gemeint.

Das „KfW-Effizienzhaus 70“ darf entsprechend der Vorschriften nur 70 Prozent der EnEV-Höchstwerte erreichen. D.h. im konkreten, pro Quadratmeter Nutzfläche bedeutet dies einen Energiebedarf von 60 Kilowattstunden.
Das Förderprogramm der KfW bietet weiterhin zinsverbilligte Darlehen für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb neuer Wohngebäude an. Diese müssen nun aber den Förderstandard eines „KfW-Effizienzhauses“ 55 oder 70 erreichen um als förderungswürdig zu gelten.

Durch Hinweis www.energieberater-energieberatung.de und www.stutz-energieberater.de

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Thema: Allgemein, Energie

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