Die Legionellenprüfung – Pflicht für Eigentümer und Betreiber einer Anlage zur Trinkwasserzubereitung
Sonntag, 28. Februar 2016 | Autor: admin
Legionellen können eine Vielzahl von gesundheitlichen Problemen hervorrufen und daher sieht die Trinkwasserverordnung in regelmäßigen Abständen eine Legionellenprüfung vor.
Um um die Gefahr von Legionellen im Trinkwasser zu vermindern, ist es nach der Trinkwasserverordung vorgesehen alle drei Jahre die Anlage auf Legionellen zu überprüfen.
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, welche sich sehr gut in warmen, stehendem Wasser vermehren. Dabei bieten Warmwasserspeicher und Wasserleitungen, die wenig durchflossen werden, die ideale Umgebung für das Wachstum der Legionellen. Da Legionellen erst bei einer Temperatur von 60 Grad oder mehr abgetötet werden.
Die Trinkwasserverordnung von 2012
Aus diesem Grund wurde die Trinkwasserverordnung im Jahr 2012 geändert und es wurde gesetzlich vorgeschrieben wie oft und von wem und auch welche Anlage auf Legionellen geprüft werden müssen.
„Die regelmäßige Legionellenprüfung für Eigentümer und Betreiber einer Trinkwasseranlage, welche eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben oder im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser verteilen.“
Weshalb ist eine Legionellenprüfung notwendig ist ?
Legionellen sind für den Menschen gesundheitsschädlich, wenn Sie über die Atemwege in den Körper gelangen. Das kann z.B. passieren wenn fein versprühendes Wasser über die Luft im Badezimmer in die Atemwege aufgenommen wird. Das kann leicht beim Duschen, Baden oder auch einfach beim Zähneputzen passieren. Ein weiterer Weg der Aufnahme der Legionellen in den Körper kann beim verschlucken von Wasser geschehen. Dabei gelangen die Bakterien in die Lunge und können schwere Infektionen wie Pontiac-Fieber oder die Legionärskrankheit auslösen.
Nach Schätzzungen der Robert-Koch-Instituts erkranken allein in Deutschland ca. 30.000 Personen im Jahr an einer Infektionen, welche von Legionellen herbeigeführt wird. Ca. 15 % der Erkrankungen verlaufen tödlich. Daher sah sich der Gesetzgeber gezwungen, die Legionellenprüfung seit Anfang 2014 zur Pflicht zu machen.
Wie läuft eine Legionellenprüfung ab?
Eigentümer und Betreiber einer Trinkwasseranlage, die mindestens eine Kapazität vom 400 L hat, müssen das Trinkwasser mindestens alle drei Jahre einer Legionellenprüfung unterziehen. Diese Analyse darf nur von befugten, offiziell gelisteten Untersuchungslaboren oder von zertifizierten Fachleuten durchgeführt werden.
Dabei ist an mindestens drei Stellen
-am Ausgang
-am Rücklauf des Warmwasserspeichers
-sowie an der vom Speicher am weitesten entfernten Stelle der Wasserleitung
Proben vom Trinkwasser zu nehmen. Wird der Wert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Wasser erreicht oder sogar überschritten, müssen diese drei Massnahmen eingeleitet werden:
-das zuständige Gesundheitsamt muss unverzüglich informiert werden.
-innerhalb von 30 Tagen muss eine Ortsbegehung stattfinden.
-Der Eigentümer / Betreiber der Trinkwasseranlage muss eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen
Zu weiteren Informationen zu dem Thema besuchen Sie die Webseite www.legionellenprüfung-berlin.de