Die Leistungsphasen der HOAI
Donnerstag, 13. März 2008 | Autor: admin
Ein Architekt muss seine Leistungen nach der HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ) abrechnen. Die HOAI ist dazu in neun Leistungsphasen untergliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für ein Objekt von verschiedenen Architekten erbracht werden könnten.
Es gibt ( lt. HOAI ) neun Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Im täglichen Sprachgebrauch von Architekten finden sich oft auch andere Bezeichnungen:
1. – 3. werden in der Regel unter dem Begriff des „Entwurfs“ zusammengefasst.
5. die Ausführungsplanung wird oft als „Werkplanung“ bezeichnet.
6. – 7. werden oft unter dem Begriff „Ausschreibung“ genannt.
8. wird im allgemeinen als „Bauleitung“ bezeichnet.
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