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Eigentümer musste Haus anheben lassen und wollte vom Fiskus Hilfe

Donnerstag, 29. November 2007 | Autor:

Wegen einer Veränderung des Grundwasserspiegels kam es plötzlich vermehrt zu Wassereinbrüchen in die Häuser einer Wohnsiedlung. Einer der Eigentümer machte im Anschluss die erheblichen technischen Aufwendungen, um sich vor den Naturgewalten zu schützen, steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend.

Doch er scheiterte damit.

(Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 1 K 145/04 E)

Der Fall:

Eine Kleinigkeit war das nicht gerade. Um den ständigen Überschwemmungen nach einer Verschiebung des Grundwasserspiegels zu entkommen, entschloss sich ein Hausbesitzer zu einem teuren und komplizierten technischen Unterfangen. Er ließ seine Immobilie um 1,40 Meter anheben und musste für diese Maßnahme rund 45.000 Euro bezahlen. Den Betrag machte er in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend, doch er scheiterte damit beim zuständigen Finanzamt. Die Beamten bestritten sowohl die Zwangsläufigkeit als auch die Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen.

Das Urteil:

Die Finanzrichter stellten sich voll auf die Seite des Fiskus. Man könne die zugegebenermaßen aufwendige Anhebung des Hauses schon deswegen nicht als zwangsläufig betrachten, weil die Betroffenen schon beim Bau um die Grundwasserproblematik dieser Gegend gewusst hätten. Trotzdem hätten sie darauf verzichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, zum Beispiel die Errichtung einer so genannten Weißen Wanne. Der Steuerzahler blieb also auf seinen Kosten sitzen.

Quelle : LBS

durch Hinweis www.architekt4you.de

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Thema: Recht

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