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Elementarschäden abgedeckt durch die Wohngebäudeversicherung

Freitag, 29. Oktober 2010 | Autor:

Die Wohngebäudeversicherung hat gute umfassende Leistungen, die das eigene Haus vor Gefahren absichern. Zusätzlich zu dem normalen Versicherungsschutz können auch verschiedene Einschlüsse vereinbart werden. Zu einem Einschluss gehören zum Beispiel die Elementarschäden. Diese Schäden entstehen meist durch Naturkatastrophen. Die entstandenen Kosten werden so von der Wohngebäudeversicherung erstattet, sofern es sich um eine versicherte Gefahr handelt.

Zu den elementaren Gefahren zählen beispielsweise Überschwemmungen. Diese Absicherung in der Wohngebäudeversicherung ist besonders wichtig für Hauseigentümer, die in der Nähe eines Gewässers leben. Dort kann es nämlich passieren, dass der Wasserpegel bei einem starken Regenschauer ansteigt und somit die Wohngebäude in der Umgebung gefährdet. Eine Überschwemmung kann vor allem im Kellerbereich einen großen Schaden anrichten. Die Wohngebäudeversicherung leistet jedoch auch bei Schäden, die an der Hauswand durch Nässe entstehen.

Eine weitere Gefahr, die über die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden sollte, ist das Erdbeben. Im europäischen Raum ist es zwar eher selten, dass ein starkes Erdbeben ein komplettes Haus zerstört. Allerdings sollte man für den Fall der Fälle dagegen geschützt sein. Durch die Verschiebung der Erdplatten kann es auch einmal in unscheinbaren Regionen zu einem Erdbeben kommen.

In anderen Gebieten kann es auch häufiger zu vollkommen anderen Gefahren kommen. Diese Gefahren sind beispielsweise Lawinen, die häufig in Schneeregionen vorkommen. Wie groß der Schaden an einem Haus sein wird, kommt ganz auf die Größe der Lawine an und wie nah das Gebäude an dem Gefahrengebiet steht. Es kann zu kleineren Glasbrüchen kommen, aber auch im schlimmsten Fall zu der Zerstörung des kompletten Hauses. Daher sollte in Schneegebieten eine solche Absicherung über die Wohngebäudeversicherung bestehen.

In dem südeuropäischen Raum kann es auch mal zu einem Vulkanausbruch kommen, der vor allem dann in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sein sollte. Bei einer Beschädigung des Hauses in Folge von einem Vulkanausbruch ist meist das gesamte Haus betroffen. Die entstehenden Kosten dabei sind immens, so dass ein Schutz über die Wohngebäudeversicherung zu empfehlen ist.

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Thema: Recht

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