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Mehr Vorsteuerabzug bei Modernisierung von Wohn- und Geschäftshäusern

Mittwoch, 2. Juli 2008 | Autor:

Vermieter, die ein Wohn- oder Geschäftshaus modernisieren wollen, können jetzt möglicherweise deutlich mehr Vorsteuern abziehen als zuvor. Dies geht aus einem Richterspruch des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor, über den das Fachmagazin „Immobilienwirtschaft“ in seiner aktuellen Ausgabe 7/8 2008 berichtet. Laut dem BFH-Urteil wird nicht nur der Anteil der Vorsteuern ausgezahlt, der gemessen an der Gesamtfläche des Objekts anteilig auf die Gewerberäume entfiel, sondern unter bestimmten Bedingungen der gesamte Vorsteueranteil.
Zurzeit müssen sich investitionsfreudige Hauseigentümer und Vermieter allerdings noch in Geduld üben. Denn der Bundesfinanzminister konterte das Urteil des BFH mit einem „Nichtanwendungserlass“. Falls sich also das Finanzamt bei der Vorsteuerrückzahlung querlegt, sollten betroffene Investoren erteilte Steuerbescheide per Einspruch anfechten und auf das BFH-Urteil vom 15.1.2008 (Az. IX R 45/07) verweisen.

Quelle : Chefredaktion Immobilienwirtschaft

durch Hinweis www.architekt4you.de

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Thema: Recht

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