Rauchwarnmelder für Neubauten nun in Thüringen Pflicht
Dienstag, 4. März 2008 | Autor: admin
Nach Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 29. Februar 2008 auch in Thüringen die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern für Neubauwohnungen. Der Thüringer Landtag hatte kürzlich eine dahingehende Änderung der Landesbauordnung verabschiedet.
Der bvbf – Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. begrüßt den ersten Schritt. „Rauchmelder ebenso wie Feuerlöscher stärken nachhaltig den vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten“, so der Geschäftsführer des bvbf, Carsten Wege. „Generell müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens je einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Das sollte eigentlich für jeden Haus- und Wohnungsbesitzer selbstverständlich sein, da es hierbei schließlich um den Schutz menschlichen Lebens geht.“
Akute Vergiftungsgefahr: Rauchgase sind gefährlicher als Flammen
Mehr als 200.000 Brände fordern in Deutschland Jahr für Jahr rund 600 Menschenleben und eine vielfach höhere Zahl an Verletzten. Die allermeisten von ihnen – etwa 95 Prozent – fallen aber nicht den Flammen, sondern giftigen Rauchgasen zum Opfer. Das Tragische daran: Knapp 70 Prozent der Opfer werden nachts im Schlaf überrascht. Rauch verbreitet sich lautlos und viel schneller als das Feuer selbst. Er vernebelt Fluchtwege, versperrt die Sicht und betäubt die Betroffenen in kürzester Zeit. Schon einige wenige Atemzüge, durch die das hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) in die Lunge gelangt, sind tödlich.
Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste Rauchpartikel und lösen dann einen schrillen Alarmton aus. Speziell für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem Modelle angeboten, die über optische Signale vor Feuer und Rauch warnen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Installation einer Funk-Alarmeinheit, die die Bewohner im ganzen Haus warnt. Auf diese Weise können mehrere Wohnungen oder benachbarte Häuser miteinander vernetzt und somit gleichzeitig die Nachbarn alarmiert werden.
Quelle : Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
durch Hinweis www.bauherrenberatung-online.de