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Schadensersatz bei Abweichung der Wohnungsgröße im Kaufvertrag

Dienstag, 24. Juli 2007 | Autor:

Hiermit führen wir unsere kleine Reihe zum Thema „Recht“ etwas weiter.

Im vorliegenden Urteile hatte ein Käufer auf Schadensersatz geklagt, da dieser eine noch nicht fertig gestellte Wohnung mit der Größe von ca. 62 qm erworben hatte. Die Wohnung wurde noch durch den Verkäfer saniert, was im Kaufvertrag auch festgehalten war.

In Wirklichkeit betrug die Wohnfläche aber 48.84 qm.

Das OLG Karlsruhe stellte in diesem Urteil ( 8 U 107/06 ) fest, das die Wohnfläche „ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal der geschuldeten Wohnung darstellt“.

Eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Größe begründen deshalb „einen werkvertraglichen Mängelanspruch“.

Daher ist in diesem Fall auch das Werkvertragsrecht anzuwenden und der Verkäufer hat Schadenserstaz zu leisten.

Quelle : OLG Karlsruhe

durch Hinweis von www.aufmassprofis.de

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Thema: Recht

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