Schorsteinfeger…neue Rechten / Plichten für den Hauseigentümer durch neues Gesetz
Dienstag, 29. April 2008 | Autor: admin
Heute ist der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: „Das Schornsteinfegerhandwerk leistet einen wichtigen Beitrag für die Feuersicherheit und den Umweltschutz in Deutschland. Der Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibt.“
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Der Entwurf setzt damit die Vorgaben aus dem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im April 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der hohe Standard in Betriebs- und Brandsicherheit sowie Umweltschutz in Deutschland erhalten bleibt. Hierfür kontrolliert in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfeger als „Bezirksbevollmächtigter“ über ein Formblatt, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine „Feuerstättenschau“ durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder neue Anlagen hinzu gekommen sind. Ihre Aufgaben werden ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben.
In dem Entwurf sind zudem angemessene Übergangsfristen vorgesehen, die sowohl den Schornsteinfegern wie auch den Haus– und Wohnungseigentümern und den zuständigen Behörden die Umstellung auf das neue Schornsteinfegerrecht erleichtern werden.
Das Gesetz regelt in 53 Paragrafen das Schornsteinwesen neu.
Der Gesetzesentwurf war den Hauseigentümern noch nicht weit genug gegangen. Andere Länder haben dort mehr getan. Auf der anderen Seite hat das gewachsenen Schornsteinfegerwesen in der Bundesrepublik einen hohen Standart an Schutz der Bevölkerungung gewährleistet. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird.
Quelle : Rechtsanwaltskanzlei Karl-Heinz Steffens
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