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Vorsicht bei unkorrekten Energieausweisen !! Der Energieberater hilft ..

Freitag, 7. November 2008 | Autor:

Die Bundesregierung will die Konjunktur mit Förderprogrammen beleben und die Förderungen für umweltfreundliche Häuser weiter ausbauen. Drei Effekte sollen dabei erzielt werden: Der Hauseigentümer soll dauerhaft Betriebskosten sparen. Die Umwelt soll geschont werden, da in einem Haus mit moderner Wärmedämmung weniger Energie verschwendet wird. Und das Geschäft der Baufirmen soll belebt werden.

Verschiedene Institutionen, wie die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), stellen dafür zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bereit. Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderungen ist, dass der Neubau oder die sogenannte energetische Gebäudesanierung den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. Andernfalls ist mit Rückforderungen zu rechnen. Viele Hauskäufer geraten durch solche Rückforderungen in finanzielle Not, weil dann der Rahmen ihrer knapp kalkulierten Baufinanzierung gesprengt wird. Besondere Vorsicht ist bei schlüsselfertigen Immobilien von Bauträgern und Generalunternehmern geboten. Diese sind oft nicht so energiesparend wie zunächst in den Verkaufsunterlagen angepriesen. Aus Gründen der Kostenersparnis wird häufig schlechteres Material verbaut. Am Ende entspricht die Wärmedämmung nicht der EnEV, da die ausgehändigten Energiebedarfsausweise für die Häuser falsche Berechnungen enthalten. weiter…

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Das Ende der Wahlfreiheit beim Energieausweis – Ab 1.9.08 Bedarfsausweis für kleinere Gebäude

Montag, 29. September 2008 | Autor:

Am 30. September 2008 endet die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entweder für einen Bedarfsausweis oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. weiter…

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Welchen Energieausweis / Energieausweis braucht ihr Gebäude? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ?

Mittwoch, 26. März 2008 | Autor:

Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude stufenweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien. Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Einen Bedarfsausweis brauchen Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

Quelle : dena

durch Hinweis www.energieausweis-energiepass-beratung.de

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