Bauüberwachung durch externen Architekten ?
Sonntag, 3. Mai 2009 | Autor: admin
Die Tendenzen gehen dahin, dass Ausführung und Objektüberwachung einem Generalunternehmer übertragen werden. Dadurch werden unter Umständen Kosten vorerst eingespart. Anzumerken ist jedoch, dass hierbei Ausführung, Überwachung und Kostenkontrolle in einer Hand liegen. Zwischen dem Bauherr/der Bauherrin als Auftraggeber und dem Auftragnehmer gibt es keine objektive „Zwischeninstanz“ mehr, die den Bauherrn/die Bauherrin fachlich beraten kann und einschreitet. Der Bauherr/die Bauherrin gibt dem Unternehmer das ganzes Vertrauen.
Die Bauleitung oder Objektüberwachung durch den Architekten garantiert, dass ein Objekt gemäß dem Bauantrag, gemäß den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen ausgeführt wird, und dass das Objekt den „anerkannten Regeln der Technik“ und den einschlägigen Vorschriften“ entspricht. weiter…
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