Die KfW ändert zum 1.April 2009 die Bezeichnungen für Energiesparhäuser
Mittwoch, 1. April 2009 | Autor: admin
Seit dem 1. April 2009 ist es nun soweit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ändert die Bezeichnung von „KfW-40 Energiesparhaus“ in „Effizienzhaus 55“. Ferner wird die Bezeichnung „KfW-60 Energiesparhaus“ in „Effizienzhaus 70“ von nun an geändert. Ein neu gebautes Effizienzhaus darf von den Höchstwerten der Energiesparverordnung 2007 (EnEV) hinsichtlich seines Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes nur einen Wert von 55 Prozent erreichen. Wie schon beim ehemaligen KfW-40-Haus beträgt damit der erlaubte Jahresprimärenergiebedarf 40 Kilowatt pro Quadratmeter Nutzfläche eines Hauses. weiter…