Home

Wartungskosten für Rauchmelder können als Betriebskosten geltend gemacht werden…

Mittwoch, 5. Dezember 2007 | Autor:

Seit die Ausstattung von Mietwohnungen mit Rauchwarnmeldern verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht wird, stellt sich bei Vermietern und Mietern die Frage, wer die Kosten trägt. Eine bundesweite Verordnung wird es in der Bundesrepublik Deutschland nicht geben. Anders als z.B. in Frankreich ist dieser Schutz bei uns Ländersache. Die ersten Landesbauordnungen verpflichten inzwischen Vermieter zur Ausstattung. Im Bundesland NRW wird erfolgreich freiwillig die Installationsquote durch die Vermieter erhöht. Neben dem Schutz für Leib und Leben der Mieter, wird durch die komplette Ausstattung einer Liegenschaft auch die Immobilie geschützt. Je schneller Alarm ausgelöst wird, desto kleiner (in der Regel) der Schaden. weiter…

Thema: Recht | Kommentare geschlossen