Home

Viele Mietverträge bedürfen einiger „Schönheitsreparaturen“

Dienstag, 27. November 2007 | Autor:

Farbeimer, Tapetenrollen und Kleister gehören längst nicht mehr zum Selbstverständnis eines Mieters, der gerade auszieht.

Dafür hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner jüngeren Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen gesorgt.

Während die Hoffnung der Mieter gestiegen ist, günstig wegzukommen, stehen Vermieter vor dem Problem, wie sie ihre Mietverträge überhaupt noch gestalten können, um das Risiko der vom Mieter verursachten Abnutzung nicht selber tragen zu müssen. weiter…

Thema: Recht | Kommentare geschlossen