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75 Prozent der öffentlichen Gebäude noch ohne Energieausweis Rathäuser, Schulen & Co. ab 1. Juli ein Muss

Freitag, 5. Juni 2009 | Autor:

Ab dem 1. Juli 2009 muss in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche ein Energieausweis deutlich sichtbar aushängen. Allerdings haben bisher noch 75 Prozent dieser Gebäude keinen Energieausweis vorzuzeigen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen als Eigentümern von Nichtwohngebäuden*. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca. 55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser. weiter…

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Energieausweis für Nichtwohngebäude…ab dem 1.07. 2009 Pflicht

Dienstag, 5. Mai 2009 | Autor:

Eine wichtige die Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Dazu gehören Gewerbegebäude und Gebäude mit vorwiegend gewerblicher Nutzung. Diese müssen erst ab dem 01.07.2009 einen Energieausweis vorlegen können. Im Falle öffentlicher Gebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, sind die Energieausweise auch öffentlich auszuhängen. Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter: Energieausweis für Nichtwohngebäude

Quelle : www.stutz-energieberater.de

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Das Ende der Wahlfreiheit beim Energieausweis – Ab 1.9.08 Bedarfsausweis für kleinere Gebäude

Montag, 29. September 2008 | Autor:

Am 30. September 2008 endet die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entweder für einen Bedarfsausweis oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. weiter…

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Welchen Energieausweis / Energieausweis braucht ihr Gebäude? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ?

Mittwoch, 26. März 2008 | Autor:

Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude stufenweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien. Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Einen Bedarfsausweis brauchen Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

Quelle : dena

durch Hinweis www.energieausweis-energiepass-beratung.de

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