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Notstand bei Studentenwohnungen in Ballungszentren

Samstag, 27. Oktober 2012 | Autor:

Immer mehr Studenten zieht es gewollt oder ungewollt nach Köln. Gerade Studenten, die zu Semesterbeginn nach einer Bleibe für die Studienzeit suchen, werden dieses merken. Auch regionale Zeiteschriften wie der Kölner Stastanzeiger nehmen sich des Themas an. Unter „http://www.ksta.de/koeln/semesterstart“ findet man als Student alles rund um das Thema: studieren in Köln.

Wer in Köln einen Studienplatz antreten kann, der ist gut beraten, sich in unmittelbarer Nähe nach einer Wohnung umzusehen. Ein weiterer Anfahrtsweg ist für viele Studenten einfach nicht tragbar. Morgens und nachmittags mit Bus und Bahn zu reisen, wo doch die Zeit anders sehr viel besser genutzt werden könnte. Und so ist guter Rat teuer, denn die meisten Wohnungen sind schon lange vor dem Beginn des Studiums schon vergeben. Ein Immobilienmakler in Köln kann dann eine Hilfe sein, wenn die richtige Wohnung gesucht werden soll. Viele Wohnungen werden auf dem frei zugänglichen Markt gar nicht angeboten, sodass es eine Erleichterung sein wird, sich an einen Makler zu wenden.

Nicht nur Studenten haben ihre eigenen Vorstellungen, zu der anzumietenden Immobilie. Diese sollten direkt benannt werden, damit der Immobilienmakler weiß, nach welchen Objekten geschaut werden soll. Die Lage ist, in einer so großen Stadt, wie es Köln ist, immer sehr wichtig. Wenn die Wohnung am anderen Ende der Stadt liegt, ist es eben nicht sinnvoll, wenn dennoch wertvolle Zeit tagtäglich zum Pendeln verbraucht wird. Weiterhin kann der Ort auch aus der Perspektive entscheidend sein, weil sich die Stadteile doch stark unterscheiden. Gelten einige Bezirke als besonders gut, so sind sie auch bei den Mietpreisen die, die für hohe Kosten sorgen werden.

Bezirke, die ein wenig angesehen sind, sind zwar in den Mietpreisen erschwinglich, dafür sind aber andere Nachteile zu finden. Jeder sollte daher, nach seinen eigenen Bedürfnissen und Vorgaben entscheiden. Der Immobilienmakler sollte daher wissen, welche Wohnungen gesucht werden, bevorzugt in welchen Regionen, damit er die passenden Objekte in Köln finden kann.

Thema: Bauplanung- und vorbereitung | Kommentare geschlossen

Bei der Wohnflächenberechnung – Die Anrechnung von Balkonflächen

Samstag, 11. Juli 2009 | Autor:

Balkone, Loggien und auch Terrassen dürfen mit mehr als nur einem Viertel ihrer Grundfläche zur Wohnfläche bei der Wohnflächenberechnung eingerechnet werden. Die ist auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH ) vom 22. April 2009 (Az. VIII ZR 86/08) zurückzuführen.

Mieter können daher ihre Miete nicht unter Berufung auf die beschränkte Flächenanrechnung mindern. Eine Begrenzung war vom Gesetzgeber nur für die Subventionierung im öffentlichen Wohnbau vorgesehen, die sich an der Wohnfläche orientieren muss. Alle beteiligten Mietvertragsparteien können daher folglich jeweils separat über den Umfang der Wohnflächenanrechnung entscheiden.

Weitere Informationen zum Thema Wohnflächenberechnung erhalten Sie auf den Seiten von www.aufmassprofis.de.

Thema: Recht | Kommentare geschlossen

Zählt ein Dachgarten bei der Wohnflächenberechnung mit zur Wohnfläche?

Mittwoch, 20. Mai 2009 | Autor:

Bei älteren Mietverträgen für Wohnungen dürfen Vermieter je nach freiem Ermessen bis zu 50 % die Fläche einer Terrasse bei der Wohnfläche mit anrechen. Diese Mieter haben daher leider keinen Anspruch dass die Terrassen und die jeweiligen Balkone nur mit 25 % der jeweiligen Fläche der Mietfläche zugerechnet werden. Das entschied aktuell der Bundesgerichtshof Az. VIII ZR 86/08.

Laut diesem BGH-Urteil kann der Vermieter bei Mietverträgen die vor 2004 geschlossen wurden die jeweilige Fläche einer Dachterrasse oder eines Balkons grundsätzlich „bis zu 50 % “ der jeweiligen Fläche anrechnen. Sollte es andere Absprachen mit dem Mieter geben, so sind diese bindend. Sieht jedoch der jeweilige Mietspiegel der des Landes oder der Stadt nur eine Anrechnung zu 25 % vor, dann gilt dieses.

Zu Mietverträgen nach 2004 abgeschlossen wurden, hat der BGH zwar keine konkrete Festlegung getroffen, da das Gericht hier konkret über einen Fall mit einem älteren Mietvertrag sein Urteil gesprochen hat. Mieter mit neueren Mietverträgen haben aber laut der Wohnflächenverordnung ( WoflV.) in der Regel den Anspruch, dass die jeweilige Balkone und / oder auch Terrassen nur mit 25 % in die Wohnflächenberechnung eingehen. Die Fläche eines Gartens wird nicht zu Wohnfläche hinzugerechnet.

Weitere Informationen finden Sie bei www.aufmassprofis.de

Thema: Interessantes | Kommentare geschlossen

Ist die Wohnung zu groß ….. Keine Mieterhöhung

Sonntag, 6. Januar 2008 | Autor:

Bei der Wohnungsgröße gibt es Toleranzen. Bis zu zehn Prozent mehr oder weniger Wohnfläche haben keinen Einfluss auf den Mietpreis.

Bei Mietverträgen gilt: Gleiches Recht für alle. Ist die Wohnung um bis zu zehn Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete nicht kürzen. Umgekehrt gilt aber auch: Ist sie um bis zu als zehn Prozent größer als vertraglich vereinbart, so kann der Vermieter die Miete auch nicht erhöhen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht das Immobilienportal Immowelt.de aufmerksam (Az.: VIII ZR 138/06). weiter…

Thema: Allgemein, Recht | Ein Kommentar

Loggia, Balkon, Terrasse, französischer Balkon, Wintergarten und Veranda… die Definitionen..

Samstag, 24. November 2007 | Autor:

Durch unseren Partner www.aufmassprofis.de ( die Spezialisten im Bereich Aufmass und Wohnflächenberechnungen ) sind wir auf folgen Artikel bei www.software24.com/blog/ aufmerksam geworden. In diesem Artikel werden auf anschauliche Weise die Definitionen für die Begriffe Loggia, Balkon, Terrasse, französischer Balkon, Wintergarten und Veranda erklärt. weiter…

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