Was definiert ein Wohnhaus?
Donnerstag, 27. September 2012 | Autor: admin
Wir wohnen einfach in Wohngebäuden. Was macht ein Wohngebäude aus, welche Unterschiede existieren und wie ist es rechtlich definiert?
Das Baurecht definiert das Wohngebäude als ein Gebäude, das hauptsächlich dazu dient, darin zu wohnen. Allgemeinsprachlich wird deshalb der Begriff „Wohnhaus“ verwendet.
Landesbauordnung definiert das Wohngebäude
In den Landesbauordnungen gelten Gebäude, die ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt sind als Wohngebäude. Allerdings können hier auch freiberufliche Tätigkeiten untergebracht werden, sodass das Wohngebäude auch teilweise gewerblich genutzt werden kann. Wichtig ist, dass das Gebäude zum Wohnen genutzt werden kann, also können Wohngebäude auch eine Mischform darstellen. Unterschieden werden Wohngebäude also von gewerblichen Gebäuden, die ausschließlich einer gewerblichen Nutzung unterliegen. In Deutschland ist für Wohngebäude die Energieeinsparverordnung maßgeblich, die nur teilweise oder überhaupt nicht für andere Gebäudetypen gültig ist.
Bauordnung:
Unterscheidung der Wohngebäude nach Größen und Haustypen
Gemäß der Bauordnung werden die unterschiedlichen Wohngebäude nach der Höhe unterschieden. Weitere Unterscheidungsmerkmale sind die Baukonstruktion, die Nutzung, die Grundrissart und die Stellung zu den Nachbargebäuden.
Die Unterscheidung nach der Nutzung setzt die Kriterien bei einem Wohnhaus nach der Anzahl der Familien, die darin Platz finden. So gibt es das Einfamilienhaus, das Mehrfamilienhaus, das Austragshaus und das Bauernhaus. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist das Material, mit dem das Wohngebäude errichtet wird: Holzhaus, Glashaus und Energiesparhaus sind die geläufigsten Bezeichnungen. Die Baukonstruktion als Unterscheidungskriterieum gibt Auskunft, ob das Haus als Erdhaus, Blockhaus, Fachwerkhaus, Umgebindehaus oder Grubenhaus bezeichnet wird. Abschließend bietet die Ausstattung und der Komfort des Wohngebäudes eine Differenzierung: Hier gibt es von der Bude über die Hütte bis zum Bungalow und dem Chalet auch noch die Villa oder das Palais.
Unterscheidung nach der Stellung
Wichtig ist zudem die Stellung des Wohngebäudes zu den Nachbargebäuden. So steht das freistehende Haus auf einem Grundstück, das einen gewissen Abstand zu den Nachbargebäuden hat und nicht an diese angrenzen darf. Das Doppelhaus hingegen bietet zwei Wohnhäuser auf einem Grundstück, die mit einer gemeinsamen Seitenwand verbunden sind. Reihenhäuser sind mindestens drei Wohngebäude, die an den Grundstücksgrenzen jeweils eine gemeinsame Seitenwand haben.