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Welchen Energieausweis / Energieausweis braucht ihr Gebäude? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ?

Mittwoch, 26. März 2008 | Autor:

Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude stufenweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien. Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Einen Bedarfsausweis brauchen Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

Quelle : dena

durch Hinweis www.energieausweis-energiepass-beratung.de

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Thema: Energie

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