Wie werden Eigenleistungen von Bauherren vergütet ?
Montag, 7. Januar 2008 | Autor: admin
Ein Bauherr sollte mit den Bauunternehmer Eigenleitungen die der Bauherr selbst erbringen will immer in Vorfeld vertraglich festhalten. Sollten diese Punkte nicht vertraglich geregelt sein, kann für den Bauherren ein böses Erwachen kommen, sollte er dieses im nachhinein mit den Bauunternehmen abrechnen wollen.
Der einzelne Bauherr ist erstaunt wie wenig seine Eigenleistungen angerechnet werden.
Dabei sind folgende folgende Gründe anzuführen:
• die Generalunternehmer kaufen Nachunternehmerleistungen und / oder Material oft viel günstiger ein als jeder Privatmann selber ein
• Ein Bauunternehmen wird nicht auf einen Teil der Deckung seiner Kosten und seines Gewinns verzichten wollen
• Oft hat der Generalunternehmer auch schon die entsprechende Leistung vergeben, die Sie selbst erbringen wollen und daher wird der Nachunternehmer dann auf eine entsprechende Entschädigung pochen, die Sie dann zu zahlen hätten
Das alles führt dann dazu , das der Bauherr nicht das erhält was er eigentlich sich erhofft hat.
Daher kann man nur jeden Bauherren nur raten, sich im Vorfeld genausten zu überlegen welche Arbeiten der Bauunternehmer genau übernehmen soll und welche Eigenleistungen man selber erbringen will.
Wie in wirklichen Leben sind Verträge verbindlich und man sollte sich vor Unterschrift dieser genausten Gedanken dazu machen.